Yeziden dürfen aus religiösen Gründen in Berlin bleiben

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat, wie jetzt erst mitgeteilt wurde, am 19. September entschieden, daß Asylbewerber yezidischen Glaubens von Berlin aus nicht nach Brandenburg weiterverteilt werden dürfen. Auch im Zufluchtsland, argumentierte das Gericht, müsse die Möglichkeit zur Religionsausübung gegeben sein. In Berlin gäbe es Yeziden, in Brandenburg hingegen nicht. Das Gericht hat mit diesem Bescheid damit einer vierköpfigen türkischen Familie vorläufigen Rechtsschutz gewährt, die von der Ausländerbehörde einen Zuweisungsentscheid nach Eisenhüttenstadt erhalten hatten. Die Yeziden gehören zu den ältesten monotheistischen Religionen der Welt. Ihre Gemeinschaft ist aufgeteilt in sieben Schichten der Gesellschaft. Jede Schicht hat festgelegte Pflichten. Yeziden können daher nicht als Einzelpersonen leben, ohne ihre religiöse Identität aufzugeben. aku