: Yeziden dürfen aus religiösen Gründen in Berlin bleiben
Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat, wie jetzt erst mitgeteilt wurde, am 19. September entschieden, daß Asylbewerber yezidischen Glaubens von Berlin aus nicht nach Brandenburg weiterverteilt werden dürfen. Auch im Zufluchtsland, argumentierte das Gericht, müsse die Möglichkeit zur Religionsausübung gegeben sein. In Berlin gäbe es Yeziden, in Brandenburg hingegen nicht. Das Gericht hat mit diesem Bescheid damit einer vierköpfigen türkischen Familie vorläufigen Rechtsschutz gewährt, die von der Ausländerbehörde einen Zuweisungsentscheid nach Eisenhüttenstadt erhalten hatten. Die Yeziden gehören zu den ältesten monotheistischen Religionen der Welt. Ihre Gemeinschaft ist aufgeteilt in sieben Schichten der Gesellschaft. Jede Schicht hat festgelegte Pflichten. Yeziden können daher nicht als Einzelpersonen leben, ohne ihre religiöse Identität aufzugeben. aku
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen