Verfassungsbeschwerde wegen Wismut

Hamburg (ap) — Drei sächsische und thüringische Gemeinden sowie neun Einzelpersonen haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Greenpeace berichtet, die Beschwerde richte sich gegen diskriminierende Sonderregelungen im deutsch-deutschen Einigungsvertrag. Bei der Übernahme des bundesdeutschen Atom- und Strahlenschutzes seien bewußt Ausnahmen für den sächsisch-thüringischen Wismut- Uranbergbau vereinbart worden, wonach das ehemalige DDR-Recht dort unbefristet weiter gilt. Die maximal zulässige Strahlenbelastung von 30 Millirem pro Jahr sei für die Bürger der Wismut-Region auf 500 Millirem heraufgesetzt worden.