: Verfassungsbeschwerde wegen Wismut
Hamburg (ap) — Drei sächsische und thüringische Gemeinden sowie neun Einzelpersonen haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Greenpeace berichtet, die Beschwerde richte sich gegen diskriminierende Sonderregelungen im deutsch-deutschen Einigungsvertrag. Bei der Übernahme des bundesdeutschen Atom- und Strahlenschutzes seien bewußt Ausnahmen für den sächsisch-thüringischen Wismut- Uranbergbau vereinbart worden, wonach das ehemalige DDR-Recht dort unbefristet weiter gilt. Die maximal zulässige Strahlenbelastung von 30 Millirem pro Jahr sei für die Bürger der Wismut-Region auf 500 Millirem heraufgesetzt worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen