Flucht hat Folgen

■ Konsequenzen nach Flucht eines inhaftierten Bankräubers

Moabit. Die Justizverwaltung hat gestern gegen Mitarbeiter des Moabiter Knasts disziplinarische Vorermittlungen im Zusammenhang mit der Flucht eines Gefangenen eingeleitet. Der 35jährige Dieter W., der wegen Bankraubes bis 1998 Haft hatte, war am Montag bei einen Tagesausflug zu einer Therapie abgehauen. Bereits 1988 hatte der damals zu sechseinhalb Jahren Verurteilte bei einem Ausflug mit einer Maschinenpistole eine Bank überfallen. Am Montag hatte der Gefangene ohne Begleitung Ausgang. Die erneute Flucht zog eine Aktenüberprüfung nach sich, die einer Justizsprecherin zufolge ergab, daß die Ausführungsvorschriften des Strafvollzugsgesetzes seit September 1983 bei Dieter W. »fehlerhaft« gehandhabt wurden. Der Fall könnte auch für die anderen Gefangenen Konsequenzen haben: Dem Moabiter Anstaltsleiter müssen auf Anordnung von oben »bis auf weiteres« alle Erstzulassungen zu Beurlaubungen und Vollzugslockerungen vorgelegt werden. Außerdem gibt es stichprobenartige Überprüfung der Gefangenenakten. plu