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Die Polizei muß um ihre Daten fürchten

■ Ab 1. Januar könnte der Polizei die Rechtsgrundlage für Datenspeicherung fehlen/ Streit zwischen SPD und Heckelmann blockiert neues Polizeigesetz

Berlin. Radikale Datenschützer mit anarchischen Neigungen dürfen sich freuen. Die Polizei dagegen muß schlimme Befürchtungen hegen. Wenn sich die SPD und der CDU- nahe Innensenator Dieter Heckelmann nicht rasch auf eine Novellierung des Polizeigesetzes ASOG einigen, könnte das Verwaltungsgericht der Polizei ab dem 1. Januar auf Antrag klagender Bürger verbieten, Daten zu erfassen, zu speichern und weiterzugeben. Mit diesem Datum läuft nämlich eine Übergangsfrist aus, die der Polizei in dem seit Herbst 1990 geltenden Landesdatenschutzgesetz eingeräumt wird. Bis dahin müßte das Abgeordnetenhaus eine Neufassung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) verabschieden, in der der Umgang mit personenbezogenen Daten präzisiert wird.

Obwohl die Inhalte des neuen ASOG zwischen CDU und SPD unstrittig sind, schieben sich Heckelmann und die SPD-Fraktion wechselseitig die Verantwortung für das Einbringen des Gesetzentwurfes zu. Während der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Georg Lorenz, auf eine Senatsvorlage von Heckelmann wartet, geht der Innensenator davon aus, »daß es eine Parlamentsinitiative wird«. Die Innenverwaltung, so Sprecherin Martina Ernst, habe den Fraktionen von CDU und SPD schon vor der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf zugestellt. Von dort komme jedoch »keine Rückmeldung«. Diesen Vorwurf weist die SPD-Fraktion zurück. Erst auf Drängen der SPD habe Heckelmann im Sommer den Fraktionen einen Entwurf für das neue ASOG zugestellt, klagt Lorenz.

Der CDU-Abgeordnete Dieter Hapel warnte gestern, daß eine rechtzeitige Verabschiedung des Gesetzes schwierig werden könnte, wenn der Entwurf als Heckelmann-Vorlage zunächst den Senat passieren müßte. Das räumt auch Lorenz ein. Ihm sei aber, so der SPD-Mann augenzwinkernd, keine Bitte des Innensenators bekannt, nach der die Fraktionen diese Arbeit übernehmen sollten. Lorenz' Fraktionskollege Helmut Hildebrandt: »Heckelmann nimmt den Mund immer so voll, da soll er das mal machen.«

Besonders verärgert über das Hickhack ist man beim Berliner Datenschutzbeauftragten. Schon 1983, so die stellvertretende Datenschutzbeauftragte Claudia Schmid, habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil verlangt, daß Bund und Länder »sehr konkret« bestimmen müßten, wann und wie es für die Behörden erlaubt sei, Daten zu erfassen, zu speichern, weiterzugeben und zu löschen. Im Berliner ASOG finde sich »nichts« davon. Eine Überarbeitung des Polizeigesetzes habe Berlin — im Gegensatz zu allen anderen westdeutschen Bundesländern — bis heute versäumt. »Möglicherweise«, so Schmid bitter, »werden wir noch von den neuen Bundesländern überholt.«

Wenn Senat und Parlament tatsächlich den Stichtag 1. Januar verstreichen ließen, habe die Polizei für die Datenspeicherung »keine Rechtsgrundlage mehr«, bestätigt Schmid. »Ich bin gespannt, ob es dann eine entsprechende Entscheidung der Gerichte gibt.« hmt

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