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Methadon auch in Bus und Apotheken

■ Erweiterung der Versorgungsnetzes

Die künftige Praxis der Methadonvergabe darf nicht hinter bisherige Regelungen in Bremen zurückfallen. Dies fordern Ärzte und Initiativen, die auf einer Tagung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Bremen mögliche Auswirkungen der neuen Richtlinien der Krankenkassen diskutierten.

Mit Richtlinien für „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ (NUB-Richtlinien) legten die Kassen zum 1. Oktober fest, daß Methadon bundesweit ausschließlich bei medizinisch- indizierten Fällen (Aids, Schwangerschaft etc.) bezahlt wird. Dies ist ein für viele für andere Bundesländer auch ein Fortschritt, für Bremen kann es jedoch einen Rückschritt bedeuten — wenn nämlich langjährig Abhängige oder extrem Verelendete künftig nicht mehr das Ersatzopiat erhalten.

Für die Vergabe des Methadons schlagen die Ärzte und Initiativen ein differenziertes Angebot vor, das die beteiligten Ärzte entlastet und auf die unterschiedlichen Zielgruppen abgestimmt ist. Der Vorschlag orientie sich am Amsterdamer Versorgungnetz und reicht von einem mobilen Bus bis zur Abgabe in Apotheken für Berufstätige.

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