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Sachsen gefährlich, Thüringen harmlos

OVG-Düsseldorf: Sicherheit der Asylbewerber in Sachsen nicht gewährleistet/ In Thüringen kein Sicherheitsdefizit  ■ Aus Düsseldorf Walter Jakobs

In Nordrhein-Westfalen lebende Asylbewerber dürfen derzeit nicht dem Freistaat Sachsen „zugewiesen“ werden. Einen entsprechenden Beschluß faßte das Düsseldorfer Oberverwaltungsgericht am 15. Oktober. Eine „Zuweisung nach Sachsen“, so heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung des 17. OVG-Senates, könne zur Zeit „nicht verantwortet werden“. Mit diesem Urteil gab das OVG dem Widerspruch eines nigerianischen Asylbewerbers gegen eine gegenteilige Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes zumindest teilweise statt. Bis zum 31. Januar 1992 darf der Mann vorerst in NRW bleiben. Zur Zeit, so befanden die OVG-Richter, sei „die Sicherheit der nach Sachsen zugewiesenen Asylbewerber nicht in dem Umfange gewährleistet, wie es der Größe der Bedrohung angemessen ist“. Die Sicherheitslage stelle sich für Ausländer in Sachsen „spezifisch ungünstiger dar als in den alten Bundesländern“.

Ganz anders beurteilt dasselbe Gericht dagegen die Sicherheitslage in Thüringen. Die Beschwerde eines zairischen Staatsangehörigen gegen die Überstellung nach Thüringen lehnte der 17. Senat am 29. Oktober rundweg ab. In Thüringen sei die rechtsradikale Szene „kleiner als in den anderen neuen Bundesländern“. Eine „spezifische Häufung einschlägiger Straftaten“ sei in diesem Bundesland nicht zu beobachten. Zwar sei die Polizei in Thüringen nach Auskunft des dortigen Landeskriminalamtes in einem „desolaten Zustand“, aber ein Sicherheitsdefizit resultiert daraus für die Richter nicht. Anders als in Sachsen seien aus Thürigen auch keinen „mehrtägigen gewaltsamen Übergriffe“ bekannt.

Zwar wiesen die elf in Thüringen gemeldeten Anschläge auch „einen hohen verbrecherischen Gehalt auf“, aber die Mißachtung des staatlichen Gewaltmonopols falle in Sachsen ungleich schwerer ins Gewicht. Dort versuchten Gewalttäter, „im Wege der Lynchjustiz ihren Vorstellungen von Ausländerpolitik Geltung zu verschaffen“. Dabei träfen die Gewalttäter in Sachsen „in nicht unerbeblichem Umfang“ auf die Sympathie der Bevölkerung, „die rechtsstaatliches Bewußtsein im erforderlichen Umfang offenbar noch nicht entwickelt hat“. In Sachsen sei zudem der Personen- und Objektschutz „nur langsam in Angriff genommen“ worden.

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