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Schlagabtausch zwischen Mandela und de Klerk

Auftaktveranstaltung der südafrikanischen Verfassungskonvention beendet/ Debatte um bewaffneten Kampf und Gewalt im Mittelpunkt/ Interimsregierung soll fünf bis zehn Jahre im Amt bleiben/ Arbeitsgruppen werden die Details aushandeln  ■ Aus Johannesburg Hans Brandt

Formale Verhandlungen über die Zukunft Südafrikas haben zwar mit der ersten Sitzung des „Konvents für ein demokratisches Südafrika“ (Codesa) am Wochenende in Johannesburg begonnen. Aber das feierliche, eigentlich nur als symbolisches Medienereignis geplante Treffen konnte nicht verdecken, daß noch immer schwere Differenzen und tief verwurzeltes Mißtrauen überwunden werden müssen. So stritten sich Frederik de Klerk und Nelson Mandela, Präsident des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC), erbittert über bewaffneten Kampf und politische Gewalt.

De Klerk griff den ANC für sein Festhalten am bewaffneten Kampf an, der zwar im August letzten Jahres suspendiert, aber noch nicht formal aufgegeben wurde. Darauf reagierte Mandela mit einer zum Teil scharf gegen de Klerk persönlich gerichteten Attacke, die keinen Zweifel daran ließ, daß zwischen beiden kein Vertrauensverhältnis mehr herrscht. Der Präsident sei ein „Produkt der Apartheid“, weshalb man seine Fehler entschuldigen müsse, sagte Mandela. Die Regierung „spricht mit uns über Frieden, führt aber gleichzeitig Krieg gegen uns“. Der ANC werde seine Waffen nie einer Regierung übergeben, die die Bevölkerung für die Gewalt verantwortlich macht, insistierte Mandela. De Klerk war sichtlich mitgenommen. Doch am Samstag betonten de Klerk und Mandela, daß sie weiter miteinander verhandeln würden und gaben sich die Hand.

Die Unfähigkeit oder aber mangelnde Bereitschaft politischer Gruppen, Gewalt unter Kontrolle zu bringen, hat den Verhandlungsprozeß seit seinem Beginn vor knapp zwei Jahren immer wieder ins Stocken gebracht. Auch jetzt, wo es um eine neue Verfassung geht, bleibt die Gewaltfrage zentral. Dabei ist dem ANC zufolge die derzeitige Regierung das wichtigste Hindernis. Nur eine Interimsregierung, so der ANC, kann Gewalt unter Kontrolle bringen. Deshalb beteiligt der ANC sich an substantiellen Verhandlungen, obwohl seine formalen Vorbedingungen wie die Freilassung politischer Gefangener oder die Rückkehr aller Exilanten noch nicht erfüllt sind.

In der Frage der Interimsregierung machte de Klerk allerdings ein wichtiges Zugeständnis. Er bot eine Veränderung der derzeitigen Verfassung an, um eine Übergangsregierung einzuführen. „Wir sind nicht bereit, die Umgehung oder Suspendierung der derzeitigen Verfassung zu erwägen“, warnte de Klerk jedoch. Allerdings fügte Verfassungsminister Gerrit Viljoen gegenüber der Presse später hinzu, daß eine solche Übergangsregierung mindestens fünf, wenn nicht sogar zehn Jahre im Amt bleiben sollte. Das lehnt der ANC ab. Er spricht von einer Übergangszeit von 18 Monaten. Gleichzeitig schlug de Klerk Veränderungen vor, die eine Vertretung von Schwarzen im Parlament zulassen würde. Damit ging er auf die ANC- Forderung nach einer gewählten verfassunggebenden Versammlung nicht ein. Warum allerdings einschneidende Veränderungen der Verfassung einem zügig verabschiedeten vollkommen neuen Grundgesetzt vorzuziehen sind, wurde aus de Klerks Erklärung nicht deutlich. Solche Einzelheiten müssen jetzt in den fünf Arbeitsgruppen diskutiert werden, die Codesa am Samstag einrichtete. Sie werden Mitte Januar ihre Arbeit aufnehmen. Es ist geplant, im März eine zweite Codesa-Vollversammlung abzuhalten.

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