: Aufruf für ein „Tribunal“
■ Mit dem Forum der Aufklärung beginnen!
Die DDR ist Geschichte — sie ist es noch nicht! Ein Gesellschaftssystem, das die Menschheit auf die Höhen der Geschichte führen wollte, ist zusammengebrochen.
Wir stehen vor den Folgen der Zerrüttung der Wirtschaft und der Natur, der Städte und Landschaften, der Verwaltung und des Rechts, der Bildung und Wissenschaft, der menschlichen Kommunikation und unseres Denkens.
Die Archive der Staatssicherheit sind seit dem 1. Januar geöffnet, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte werden die Akten eines Geheimdienstes den Opfern zugänglich gemacht. Ein unwägbarer, nicht steuerbarer, aber notwendiger und schließlich befreiender Prozeß beginnt: Wir begegnen unserer eigenen leidvollen und bedrückenden Vergangenheit. Eine Begegnung, die Wut und Empörung, Trauer und Rachegefühle auslöst, aber auch Scham und Verzweiflung, Trotz und Abwehr. Es geht bei der quälenden Lektüre von unsäglichem Aktenmaterial nicht so sehr um die Befriedigung von Neugier, sondern um die Aneignung zerstörter Biographien, um das Begreifen von — durch staatliche Willkürakte, durch Denunziation, Infiltration, Zerstörung, durch den Partei- und Staatssicherheitsapparat verursachtes — Unglück und Scheitern, von vielfachem Leiden und bisher unerklärlichen biographischen Brüchen. Was wir entdecken, ist entsetzlich: Vertrauensmißbrauch und Verrat, Feigheit und staatlich verordnete Unmenschlichkeit. Zu entdecken sind aber auch authentische Widerstandsgeschichten, Zeugnisse von Treue und Zivilcourage.
Wir dürfen niemanden alleinlassen mit diesen Entdeckungen, weder die Opfer noch die Täter. Wir brauchen Aufklärungs- und Aufhellungsvorgänge in vielfältigen Gesprächen, in denen wir gemeinsam zu begreifen versuchen, was gewesen ist, warum Menschen so gehandelt haben. Wir bedürfen der Wiederherstellung der Maßstäbe von Recht und Unrecht, von Anstand und Würde. Und wir müssen versuchen, diese Maßstäbe konkret und differenziert, den Lebensrealitäten der DDR entsprechend zu verwenden. Nichts wäre schlimmer als vernichtende Pauschalurteile. Differenzierung ohne Beschönigung, Kritik ohne Vernichtungsabsicht, die Wiederherstellung von Wahrheit tut not.
All dies muß letztlich auch öffentlich geschehen, damit es politische, demokratische Qualität und Wirksamkeit erhält. Das ist der Sinn der Vorschläge, die mit dem problematischen Wort „Tribunal“ eher unglücklich bezeichnet worden sind (wir haben kein anderes Wort für das Vorhaben gefunden).
I. Worum geht es?
Das Urteil der Geschichte über das System der SED-Diktatur ersetzt nicht die Aufklärung der rechtlichen, politischen und moralischen Verantwortung für die Geschichte dieses Systems.
Unter dem Druck der demokratischen Bewegung des Herbstes 1989 brach das politische System der DDR in sich zusammen. Der friedliche Verlauf dieser Revolution verdankte sich nicht zuletzt dem spontanen Zusammenwirken sowohl derer, die das SED-Regime ablehnten, als auch derer, die ihm erst im Zusammenbruch die Unterstützung versagten. Allen gemeinsam stellt sich damit die Frage nach der Verantwortung für das offenbar gewordene schwere Erbe dieser 40jährigen Geschichte.
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß zuallererst die Spitzen der SED und die von ihr beherrschten Apparate Verantwortung tragen. Alle Bereiche des Lebens in der DDR erscheinen von diesem Herrschaftsapparat durchsetzt und somit im nachhinein diskreditiert. Wird im Vergleich damit die Verantwortung des Einzelnen entschuldbar?
Die Frage nach der Verantwortung des Einzelnen stellt sich unausweichlich. Die Enthüllungen über die Verflechtung von Staatssicherheit und Gesellschaft, das Netz von heimlicher und unheimlicher Kollaboration, zeigen heute, daß Tausende Einzelner verantworten müssen, wozu sie sich oft verantwortungslos hergaben. Ohne eine Aufklärung der Motive oder Zwänge, die Menschen dazu bewegten, das SED-System zu unterstützen, bleiben alle mit dem Makel des Versagens behaftet, werden unterschiedslos auch jene Leistungen diskreditiert, denen auch heute noch Anerkennung gebührt.
Wer sich seiner eigenen Geschichte verschließt, dem eröffnen sich weder Gegenwart noch Zukunft. Es gilt um der Würde und der Zukunft derer willen, die in der DDR mit Anstand gelebt haben, einen letzten Triumph der Stasi zu verhindern, alle mit in den Sumpf der eigenen Untaten zu ziehen! Wir haben ungerechte Pauschalurteile zu widerlegen, nach denen alles Leben, alle politischen Regungen in der DDR, auch die Opposition und der Herbst '89 ein Werk, eine Inszenierung der Staatssicherheit waren.
II. Was ist das Ziel?
Vor dem Tribunal der Geschichte hat die DDR nicht bestanden. Vor einem „Tribunal“ der Vergegenwärtigung der DDR-Geschichte gilt es, Verantwortung konkret aufzuklären und zu unterscheiden, wodurch Schuld und Versagen, aber auch Verdienst und Bewährung möglich waren.
Der schwierige Weg der rechtsstaatlichen Aufarbeitung von Vergehen ehemaliger Funktionäre oder Organe des DDR-Staates zeigt, daß viele derjenigen, die im Sinne des in der DDR geltenden Rechtes benachteiligt oder gemaßregelt wurden, keine Möglichkeit haben, durch den Spruch ordentlicher Gerichte Rechtfertigung zu erfahren. Das moralische Recht derer, die sich als Opfer des politischen Systems der DDR verstehen dürfen, erfordert aber, daß ihnen wenigstens öffentlich Genugtuung geschieht.
Rechenschaft gilt es aber nicht nur im Sinne der Opfer des Systems einzufordern, sondern auch um der gerechten Beurteilung aller willen, die im Zusammenhang ihrer Tätigkeit oder Funktion sich der Willkür widersetzten, bloßen Machtinteressen widerstanden und sich für Menschen einsetzten.
Eine Aufklärung von Zusammenhängen persönlicher Verantwortung unter den wechselnden Bedingungen der geschichtlichen Situation der DDR bedeutet nicht zuletzt, Einsichten in die Strukturen und Mechanismen zu vermitteln, die Demokratie untergraben und wohlgemeintes gesellschaftliches Engagement pervertiert haben. Die Menschen, die in der DDR guten Glaubens und unter schwierigen Bedingungen gelebt haben, stehen nicht mit leeren Händen im vereinten Deutschland da. Die Erfahrung mit der Diktatur und ihrer Überwindung, die Beharrlichkeit und Kraft kritischer Minderheiten sind auf Dauer die wichtigste Mitgift aus der Geschichte der DDR für ein demokratisches Deutschland.
III. Wie soll es geschehen?
Ein „Tribunal“ zur Aufklärung der geschichtlichen Wahrheit kann nur in einem mehrschichtigen Prozeß der vielgestaltigen Wirklichkeit gerecht werden. Dabei sollten in einem bestimmten zeitlichen Rahmen verschiedene Verfahren entwickelt werden, die dem zu behandelnden Sachverhalt Rechnung tragen.
Wir schlagen drei Phasen des Prozesses vor:
1.In einer ersten Phase, in der wir uns bereits befinden, suchen wir eine Verständigung über allgemeine Grundlagen einer gerechten Beurteilung politischer und geschichtlicher Verantwortung. Hierbei sollten insbesondere die historischen Erfahrungen mit der Situation nach 1945 herangezogen werden und die für die Beurteilung der Geschichte bis 1989 notwendigen Unterscheidungen erarbeitet werden. Modelle und Vorschläge für die Behandlung verschiedener Gesellschafts- und Lebensbereiche sollten entwickelt werden.
2.In der zweiten Phase finden auf verschiedenen Ebenen (lokal, regional und überregional) unabhängig voneinander Verfahren (Foren, Verhandlungen, Gesprächskreise) zur Aufklärung sowohl begrenzter als auch allgemeiner Vorgänge aus der Zeit der DDR statt. Gemeinsam sollte solchen Verfahren die Unabhängigkeit des Initiatorenkreises, die Öffentlichkeit des Verfahrens und die Anhörung aller Seiten sein. Wünschenswert ist die Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger und die Bildung einer das Verfahren leitenden unabhängigen Jury. Statt auf ein juristisches Urteil zielt das Verfahren auf Feststellung, öffentliche Dokumentation und Bewertung von Umständen, Vorgängen und Verantwortlichkeiten, die Unrecht bewirkten.
3.In der letzten Phase wird eine entsprechend dem Umfang des vorangegangenen Prozesses geeignete Form der repräsentativen Zusammenfassung und Dokumentation der Ergebnisse gewählt werden.
IV. Welche Probleme müssen beachtet werden?
Der Ruf nach einem öffentlichen „Tribunal“ zur Aufhellung der politischen Verantwortung für das in der DDR geschehene Unrecht hat eine kontroverse Debatte ausgelöst. Wichtige Einwände sind geltend gemacht worden:
1.Der Rechtsstaat kennt keine politische und schon gar keine Gesinnungsjustiz. Ein „Tribunal“ ohne exekutive Macht kann weder in den Zeugenstand zwingen noch Strafen verhängen.
Deshalb: Die möglichen Verfahren zu politisch oder historisch relevanten Sachverhalten sind von einem üblichen Gerichtsverfahren zu unterscheiden. Sie sind nicht dazu da, die politische Überzeugung oder Gesinnung von Personen abzuurteilen. Es wird sich in der Regel um öffentlich geführte Ermittlungen handeln, in dem Betroffene, Verantwortliche und Sachverständige zu einem Sachverhalt Fakten und Zusammenhänge darlegen. Wer in einem solchen Zusammenhang beschuldigt wird, hat das Recht, sich dazu zu äußern und Gegendarstellungen abzugeben. Alle Argumente zählen für die öffentliche Meinungsbildung. Rechtliche Konsequenzen sollen aus einem solchen Verfahren nicht entstehen.
2.Es gibt außerhalb des geltenden Rechts keinen objektiven Maßstab der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Handlungen. Aufgrund welchen Maßstabs soll die Fähigkeit zum Richten und Urteilen geschehen?
Deshalb: Maßstäbe der Beurteilung des Verhaltens von Personen ergeben sich aus der Einsicht in und der Bewertung von Verhalten unter vergleichbaren Umständen. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt geltende Rechtslage ist dazu ebenso heranzuziehen wie die oft davon abweichende Rechtspraxis. Die Geltung der Menschenrechte war dem allgemeinen Rechtsempfinden auch in der DDR nicht fremd. Die dazu in der Verfassung und in internationalen Verpflichtungen dargelegten Grundsätze bildeten zu jeder Zeit einen allgemein anerkannten Rahmen.
3.Die Beschäftigung mit Fällen offenbaren Versagens oder mit Schuld wird nicht ohne Anschuldigung möglich sein. Wer will jemanden dazu bringen, sich unter solchen Voraussetzungen der Öffentlichkeit zu stellen und nachteiligen Folgen auszusetzen?
Deshalb: Niemand kann gezwungen werden, in einem solchen Verfahren auszusagen oder zu Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Die Tatsache der Feststellung von persönlicher Verantwortung oder gar Schuld ist aber nicht von dem vorgeschlagenen Verfahren abhängig, ebensowenig von persönlicher Anwesenheit. Betroffene wissen in der Regel, wer ihnen Unrecht zugefügt hat. Das vorgeschlagene Verfahren gibt dagegen den Opfern Genugtuung und den Beschuldigten Schutz durch die Möglichkeit öffentlicher Rechtfertigung.
Wir rufen alle auf, die —als Opfer, als Betroffene, als Zeitgenossen— mit der Verdrängung der Vergangenheit sich ebensowenig abfinden wollen wie mit ihrer beschönigenden oder pauschalisierenden Verfälschung: Findet euch zusammen, setzt Aufklärungs- und Aufhellungsvorgänge in Gang, versucht Vergangenheit in konkreten Ausschnitten zu rekonstruieren, Unrecht präzise zu dokumentieren, organisiert Gespräche mit Betroffenen, mit Zeugen und Akteuren.
Es geht um einen gesellschaftlichen Prozeß der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit. Der Staat hat mit den Mitteln der Strafjustiz das Seinige zu tun, nämlich Recht sprechen zu lassen; der Bundestag wird eine Enquete-Kommission zur Untersuchung des Unrechtsregimes in der DDR einsetzen. Wir aber, die sie erlebt, ermöglicht und ertragen haben, dürfen uns in der Begegnung mit der DDR-Unrechts-Geschichte nicht vertreten lassen. Joachim Gauck
Friedrich Schorlemmer
Wolfgang Thierse
Wolfang Ullmann
Gerd und Ulrike Poppe
Hans Misselwitz
Marianne Bithler
Reinhard Höppner
Burghard Brinksmeier
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