Von Polizeigesetz profitieren 150 Behörden

Berlin. Nicht nur für die Polizei, sondern für etwa 150 Berliner Behörden erleichtere das neue Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) das Sammeln und den Austausch von Daten. Darauf wies gestern im parlamentarischen Innenausschuß der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hin. Garstka wiederholte eine Reihe von Kritikpunkten anderer Experten und verlangte »erhebliche Verbesserungen« vor einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD.

Bislang, so Garstka, habe die Stadt ein Datenschutzgesetz, dessen »Niveau von anderen Landesgesetzen nicht erreicht wird«. Mit der ASOG-Novelle falle die Stadt wieder zurück.

Polizeivizepräsident Dieter Schenk und Oberstaatsanwalt Jürgen Fätkinheuer für die Vereinigung Berliner Staatsanwälte verteidigten den Entwurf als, so Fätkinheuer, »ausgewogen und verfassungskonform«. Die Staatsanwaltschaft werde von der wachsenden organisierten Kriminalität »überrollt«. Deshalb sei eine »rechtliche Nachrüstung« der Polizei nötig. Es gehe der Polizei darum, so Schenk offenherzig, einen »Informationskuchen« zu erlangen, der nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Sozialarbeit genutzt werden könne.

Als vehementester Befürworter der ASOG-Novelle sprach in der Anhörung der Rechtsanwalt Klaus Eschen (SPD), ehedem Vorsitzender des linksliberalen Republikanischen Anwaltsvereins. Die »vorbeugende Verbrechensbekämpfung« habe durchaus »Verfassungsrang«, meinte Eschen.

Der Bürger habe das Recht, vor Taten beschützt zu werden, die seine Freiheit, sein Leben oder seine Gesundheit bedrohten. Wenn der Bürger den »Schutz des Staates in Anspruch« nehme, sollte er aber gleichzeitig akzeptieren, »daß die Polizei in kontrollierter Weise von seinen Daten Gebrauch macht«.

Eschen verlangte gleichzeitig von der Polizei, sie solle »vertrauensbildend wirken«. So sei noch einmal über eine Kennzeichnung von Polizeibeamten nachzudenken. hmt