PKK-Verfahren wird Geisterprozeß

Hannover (taz) — Nur vor leeren Anklagebänken kann künftig der PKK-Prozeß vor dem Oberlandesgericht Celle fortgesetzt werden, in dem die Bundesanwaltschaft vier Kurden der Mitgliedschaft in einer nicht näher definierten „terroristischen Vereinigung“ innerhalb der PKK anklagt. Ähnlich wie am Tag zuvor im Düsseldorfer PKK-Prozeß erschienen gestern auch in Celle die beiden Angeklagten nicht im Gerichtssaal. Die zwei anderen angeklagten Kurden bezeichneten in einer „letzten Erklärung“ den Prozeß als ein Schauspiel, das Teil des Kriegs gegen die PKK sei, und kündigten an, künftig freiwillig den Saal in Celle nicht mehr zu betreten. In einer Erklärung entzogen die beiden verbliebenen Angeklagten ihren Verteidigern die Mandate. Diese wollen dem weiteren Prozeß jetzt nur noch schweigend beiwohnen. In dem Celler Verfahren, das sich ebenso wie der Düsseldorfer Prozeß auf Kronzeugenaussagen stützt, ist neben Freiheitsberaubung, Erpressung und Nötigung auch ein Mord angeklagt. ü.o.