: PKK-Verfahren wird Geisterprozeß
Hannover (taz) — Nur vor leeren Anklagebänken kann künftig der PKK-Prozeß vor dem Oberlandesgericht Celle fortgesetzt werden, in dem die Bundesanwaltschaft vier Kurden der Mitgliedschaft in einer nicht näher definierten „terroristischen Vereinigung“ innerhalb der PKK anklagt. Ähnlich wie am Tag zuvor im Düsseldorfer PKK-Prozeß erschienen gestern auch in Celle die beiden Angeklagten nicht im Gerichtssaal. Die zwei anderen angeklagten Kurden bezeichneten in einer „letzten Erklärung“ den Prozeß als ein Schauspiel, das Teil des Kriegs gegen die PKK sei, und kündigten an, künftig freiwillig den Saal in Celle nicht mehr zu betreten. In einer Erklärung entzogen die beiden verbliebenen Angeklagten ihren Verteidigern die Mandate. Diese wollen dem weiteren Prozeß jetzt nur noch schweigend beiwohnen. In dem Celler Verfahren, das sich ebenso wie der Düsseldorfer Prozeß auf Kronzeugenaussagen stützt, ist neben Freiheitsberaubung, Erpressung und Nötigung auch ein Mord angeklagt. ü.o.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen