In Südafrika stehen Hinrichtungen bevor

Johannesburg (taz) — Die Ankündigung des südafrikanischen Justizministeriums, daß 17 Menschen in Südafrika hingerichtet werden sollen, hat einen politischen Sturm ausgelöst. Menschenrechtsgruppen haben protestiert, daß dies ein „schrecklicher Schritt rückwärts“ wäre. Der Afrikanische Nationalkongreß (ANC) sprach von einer „unüberlegten und nicht akzeptablen“ Entscheidung, die gegen den „Geist der Versöhnung“ in Verhandlungen über die Zukunft des Landes verstoße.

Die Mehrparteiengespräche beim „Konvent für eine demokratisches Südafrika“ (Codesa) wurden am Montag von dem Thema beherrscht. Von der starken Reaktion überrascht, räumte Justizminister Kobie Coetsee am Montag nachmittag ein, daß die 17 Betroffenen zwar nicht mehr auf Begnadigung hoffen könnten, daß sie aber noch nicht offiziell von ihrer bevorstehenden Hinrichtung informiert worden seien. Nur nach einer offiziellen Benachrichtigung könne die Urteilsvollstreckung stattfinden.

„Das wird Panik in den Todeszellen verursachen“, sagte Andries Nel von der Organisation „Anwälte für Menschenrechte“. Niemand wisse, wer genau betroffen sei. Insgesamt warten 310 Menschen auf die Hinrichtung. Allerdings wurden am Montag die Urteile von 19 zum Tode Verurteilten in Haftstrafen umgewandelt.

Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen hat politische Folgen, da in den Codesa-Verhandlungen unter anderem eine Menschenrechtscharta verabschiedet werden soll. Der ANC und andere haben als Teil einer solchen Charta das Verbot der Todesstrafe gefordert.

Die letzte Hinrichtung in Südafrika wurde im November 1989 vorgenommen. Seitdem haben politische Veränderungen auch eine Revision der juristischen Verfahren verursacht, die zur Verhängung der Todesstrafe führen könnten. Unter anderem wurden die Fälle aller bisher Verurteilten neu begutachtet. Diese Begutachtung wurde nun abgeschlossen. „In einer Reihe besonders schwerwiegender Fälle (17) wurde beschlossen, die Urteile nicht umzuwandeln“, hieß es am Sonntag in einer Erklärung des Justizministeriums. „In diesen Fällen wird das Recht seinen normalen Gang gehen.“ Es war nicht bekannt, ob es bei den 17 Betroffenen auch Leute gab, die aufgrund politisch motivierter Taten zum Tode veruteilt worden waren. Hans Brandt