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Bremer MVA verbrannte „Sondermüll“

■ Bremerhaven hatte Korkplatten-Verbrennung abgelehnt / Fücks entschied streng nach Gesetz

In der neueren und technisch besser ausgerüsteten Bremerhavener Müllverbrennungsanlage (MBA) dürfen sie nicht verbrannt werden, in der alten Bremer MVA dagegen schon: mit Teer getränkte Korkplatten aus den Bremerhavener Klippfischwerken. Mit Logik hat das nichts zu tun, wohl aber mit der korrekten Auslegung der Genehmigungsunterlagen für die beiden Verbrennungsöfen durch Umweltsenator Ralf Fücks.

Nachdem die Stadt Bremerhavenen die Annahme der Korkplatten in ihrer MBA abgelehnt hatte, bemühte sich Armin Winninger, Geschäftsführer der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft, in Bremen um eine Genehmigung für die Verbrennung der Überreste der abgebrochenen Klippfischwerke. Nach einigen Testläufen und Erstellung eines Gutachtens erklärte sich die Bremer MVA tatsächlich bereit, 20 Kubikmeter Korkplatten als „hausmüllähnlichen Gewerbeabfall“ zu deklarieren und als solchen auch zu verbrennen.

Zwar würden die teerigen Platten — wie jeder andere ölhaltiger Abfall auch — bei der Verbrennung dioxinhaltige Abgase freisetzen, ein Umweltproblem entstünde dadurch jedoch erst bei weit größeren Mengen, ließ die MVA der zuständigen Genehmigungsbehörde mitteilen. Die befindet sich unter dem Dach des Bremer Umweltsenators und erteilte die erwünschte Genehmigung.

Mit diesem Bremer Bescheid in der Tasche bemühte sich Fischereihafen-Geschäftsführer Winninger nun wiederum vor Ort, nämlich in der besser ausgestatteten Bremerhavener Müllverbrennungsanlage um eine Genehmigung. Doch dort blieb es bei der ersten Entscheidung: Verbrennung unmöglich. Die MBA verwies Winninger auf Anlagen zur Beseitigung von Sondermüll außerhalb der Landesgrenzen.

Tatsächlich waren sowohl die Bremer Genehmigung als auch die Bremerhavener Ablehnung der Korkplatten-Verbrennung im besten Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Denn während bei der Genehmigung der älteren Bremer Müllverbrennungsanlage noch „hausmüllähnlicher Gewerbeabfall“ zur Verbrennung zugelassen worden war, geschah dies Jahre später bei der Planfestsetzung für die Bremerhavener MBA nicht mehr. Folglich dürfen die Korkplatten in Bremen, nicht aber in Bremerhaven verbrannt werden.

Barbara Schulte, Sprecherin des verreisten Umweltsenators Ralf Fücks, findet das zwar auch nicht besonders logisch, sieht jedoch kein Problem bei der Korkplatten-Beseitigung in der Bremer MVA: „Die brennen besser als zum Beispiel Telefonbücher“, erklärte sie gestern.

Wenig Gegenliebe erweckte Bremerhavenes Fischereihafen- Geschäftsführer Winninger allerdings, als er nach dem erfolgreichen Verbrennen der ersten 20 Kubikmeter Korkplatten gleich noch einen Antrag auf Beseitigung weiterer 500 Kubikmeter stellte. Dieses Ansinnen lehnte die MVA inzwischen ab. Ase

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