Gurke des Tages

■ betr.: Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung

Zu 18.000 Mark Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung hat ein Darmstädter Amtsgericht einen 42 Jahre alten Kampfhundbesitzer verurteilt, dessen Bull-Mastiff im Mai 1991 vor seinem Grundstück ein zwölfjähriges Mädchen angefallen und erheblich verletzt hatte. Das Gericht entblödete sich nicht, den Angeklagten zu ermahnen, besser aufzupassen: „Noch so ein Vorfall, und das Tier wird eingezogen.“