piwik no script img

Gurke des Tages

■ betr.: Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung

Zu 18.000 Mark Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung hat ein Darmstädter Amtsgericht einen 42 Jahre alten Kampfhundbesitzer verurteilt, dessen Bull-Mastiff im Mai 1991 vor seinem Grundstück ein zwölfjähriges Mädchen angefallen und erheblich verletzt hatte. Das Gericht entblödete sich nicht, den Angeklagten zu ermahnen, besser aufzupassen: „Noch so ein Vorfall, und das Tier wird eingezogen.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen