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Endlich: Kirchenglocken dürfen nachts nur leise läuten

Wer nachts vom Läuten der Kirchenglocken jäh aus dem Schlaf gerissen wird, muß dies zukünftig nicht mehr dulden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Berlin am Donnerstag mitteilte, unterliegen Kirchen den gleichen Lärmschutzvorschriften wie Gewerbeanlagen. Das Bundesgericht bestätigte damit die Verfügung eines saarländischen Gewerbeaufsichtsamtes, nach der eine katholische Kirchengemeinde zwischen 22 Uhr und 6 Uhr das Läutwerk beim Überschreiten von 60 Dezibel abschalten mußte. Der Glockenschlag sei „keine traditionelle Äußerung des kirchlichen Gemeindewesens“, stellte das Gericht fest. Es gebe deshalb auch keine „höhere Duldungspflicht“ der Nachbarn. Demgegenüber hatte das Oberverwaltungsgericht der Kirchengemeinde eine Lautstärke für die Stundenschläge von 65 Dezibel erlaubt. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts, der Stundenschlag erinnere „an die Zeitlichkeit des Seins“, wies das Bundesgericht — dem Himmel sei dank — zurück. (Foto: Paul Langrock)

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