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Polizei will Rechtsschutz

■ Rückerstattung von 17.500 Mark vom Senat verlangt

Mindestens 47 Polizisten haben im Zusammenhang mit den Reaktionen auf den Foltervorwurf gegenüber Beamten des 3. Polizeireviers bei ihrer Gewerkschaft Rechtsschutz beantragt, die meisten wegen der Durchsuchung des Reviers durch die Staatsanwaltschaft. In einem Brief an Bürgermeister Wedemeier hat der Vorsitzende der Polizei-Gewerkschaft (GdP), Hans Schulz, bereits Ende April die Erstattung der dabei entstandenen Anwaltsgebühren „in Höhe von ca. DM 17.500“ verlangt, da die GdP „nicht in der Lage sein wird, diese Kosten sowie möglicherweise weitere Kosten zu übernehmen.“

Der Senat hat das Ansinnen inzwischen an den Innensenator weitergeleitet. Nach der Sommerpause soll sich aus diesem Anlaß die Innendeputation mit einer grundsätzlichen Rechtsschutz-Regelung für Polizeibeamte befassen.

Zur Begründung schreibt GdP- Chef Schulz in seinem Brief an Wedemeier, „ein ganzes Kollektiv an Rechtsanwälten“ lasse „der Diffamierungskampagne gegen die Polizei jetzt Anzeigen, Klagen oder einstweilige Verfügungen folgen“. Das „Reservoir an Mitteln für den Rechtsschutz“ scheine, beklagt sich Schulz bei Wedemeier, „in der Szene schier unerschöpflich zu sein“. Ase

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