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Schneller entscheiden

KOMMENTAR

Schneller entscheiden

Na endlich! Drei Hamburger Persönlichkeiten haben gegen die neuen Polizeigesetze beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Damit müssen die Hamburger Polizeigesetze, die im letzten Jahr trotz aller Kritik in Großer Koalition und in aller Heimlichkeit durch die parlamentarischen Mühlen geboxt wurden, einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.

Es bleibt jetzt zu hoffen, daß damit endlich eine öffentliche Debatte über polizeistaatliche Methoden in Gang kommt. Denn die wenigsten wissen, was eigentlich in den neuen Gesetzen steht, was die Polizei seit letzten August alles darf. Selbst in der Hamburger Justizbehörde herrschte vor kurzem Überraschung darüber, daß die Fahnder neuerdings selbst ohne richterliche Genehmigung Lauschangriffe durchführen dürfen und es auch schon tun.

Wenn man sich an die Argumentation der Verfassungsrichter beim legendären Volkszählungsbeschluß erinnert, besteht tatsächlich ein Fünkchen Hoffnung, daß auch in diesem Fall die Karlsruher Richter ihrem Auftrag gerecht werden. Denn was hier in Hamburg der Polizei gestattet wird, greift nicht nur eklatant in die Grundrechte der BürgerInnen ein, sondern lädt geradezu zum polizeilichen Mißbrauch ein. Die Verfassungsrichter sind schnellstens gefordert, dem einen Riegel vorzuschieben. Eigentlich sofort, und nicht erst 1994. Kai von Appen

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