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Rüstungshafen Bremen: „Gute Erfahrungen“

■ Schweizerische Waffenfirma will wieder über Bremen nach Saudi-Arabien liefern

Bitte Hafenfoto

„Gute Erfahrungen“ mit Rüstungsumschlag über bremische HäfenFoto: Archiv

Bremen ist offensichtlich seit Jahren bevorzugter Exporthafen der schweizerischen Rüstungsfirma „Oerlikon Contraves AG“. Wie die Spedition Alfons Köster mitteilt, hat sie selbst in den Jahren 1988/9 Waffen in einem Finanzumfang von ca. 1 Milliarde Mark für Saudi-Arabien über bremische Häfen exportiert. Da für die nächsten Monate ein Geschäft ähnlicher Dimension ansteht, bat die Speditionsfirma am 21.7.1992 den bremischen Häfensentor um seine Unterstützung, damit die erforderliche Sondergenehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium in Bonn erteilt wird.

Wie die Firma Oerlikon in Zürich auf Anfrage der taz mitteilte, will hat sie für Saudia-Arabien ei

nen kompletten Auftrag zur Lieferung von Flugabwehrgeschützen, den dazu erforderlichen Logistik-Teilen. Schulungsmaterialien und die entsprechenden Weiterbildung des saudischen Bedienungspersonals sind selbstverstöndlich dabei. „Sehr gute Erfahrungen“ habe man mit dem Hafen Bremens gemacht, meinte der Rüstungsfirmensprecher in Zürich: Service, Preis und Zuverlässigkeit hätten immer gestimmt — „leider“ habe man bisher aber von dem bremischen Spediteur keine Antwort auf die Anfrage vom 10. Juli erhalten.

In ihrem der taz vorliegenden Brief hatte die schweizerishe Firma, verunsichert durch das neue Kriegswaffenkontrollgesetz vom November 1990, vorsichtig angefragt, ob die erforderliche Genehmigung vom Bundesministerium in Bonn denn überhaupt zu erhalten sei. Und die bremische Spedition wollte sich offenbar, bevor sie mit einem Antrag nach Bonn geht, der Zustimmung des bremischen Hafensenators versichern. Die Spedition erinnert den Häfensenator daran, daß ein „ähnliches Projekt“ 1988/89 „problemlos über den Hafen Bremens“ abgewickelt wurde.

Der grüne Hafenexperte Manfred Schramm, der den Vorgang öffentlich machte, „begrüßt den Stop von Kriegswaffentransit über bremische Häfen“, den der Hafensentor in seiner Antwort an die Spedition am 10. August ausgesprochen habe. Das Ressort, so lobt Schramm, habe das Anliegen des Waffentransporteurs „untersagt“.

In dem Abtwortschreiben des Hafensenators vom 10. August liest sich das allerdings etwas anders. Mit keinem Wort erklärt sich Hafensenator Beckmeyer darüber, ob es einen Antrag des Spediteurs eventuell informell befürworten würde oder nicht. „Bezugnehmend“ auf das Hilfeersuchen wird dem Spediteur nur die Rechtslage erläutert: Ein Antrag auf Transit-Genehmigung ist beim Bundesminister für Wirtschaft in Bonn zu stellen. K.W.

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