■ PROZESS II: Haftstrafen in Eberswalde
Wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge hat die Staatsanwaltschaft im Prozeß gegen fünf Skinheads in Eberswalde Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert. Die Skinheads sind angeklagt, den Angolaner Amadeu Antonio aus rassistischen Motiven erschlagen zu haben. Unklar blieb im Prozeß, wer der fünf letztlich die tödlichen Schläge austeilte. Ein Bericht über die Plädoyers auf SEITE 2
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