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■ TRABIGeldstrafe für gefährliche Lagerung

Berlin. Eine Geldstrafe von 1.200 Mark muß ein 34jähriger Mann aus Buchholz zahlen, der seinen Trabi unsachgemäß entsorgt hatte. Gestern wurde er dazu vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Er hatte seinen abgemeldeten und ausgeschlachteten PKW am Rand eines öffentlich zugänglichen Kleingartengeländes auf einem Pachtgrundstück der Großmutter abgestellt. Das Fahrzeug war zwar mit einer Plane abgedeckt, wurde aber nach Worten des Vorsitzenden Richters »erwartungsgemäß« in dem einsamen Gelände weiter zerstört. Ein Autowrack dürfe nicht auf einem öffentlichen Gelände abgestellt werden, sondern hätte fachgerecht entsorgt werden müssen, hieß es zur Begründung. Allein die Gefahr, daß Öle oder Schmierstoffe in den Boden gelangen könnten, reiche zur Verurteilung aus.

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