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Wer Gift macht, soll bezahlen

■ Sonderabfallgesetz und abgespecktes Wasserspargesetz verabschiedet

Das Land Bremen will eine Sonderabfallabgabe und eine Grundwasserentnahmegebühr für industrielle Großverbraucher einführen. Damit hat der Ampelsenat am Dienstag einer Vorlage von Umweltsenator Ralf Fücks zugestimmt, der in der Entscheidung den Beweis für die „Handlungsfähigkeit in der Umweltpolitik trotz leerer Kassen“ sieht.Die beiden Gesetze sollen möglichst zu Beginn 1993 wirksam werden. Das jährliche Aufkommen wird auf rund 12,4 Millionen Mark geschätzt. Allein aus der Sonderabfallabgabe werden etwa elf Millionen Mark erwartet.

„Damit wird das vorhandene ordnungsrechtliche Instrumentarium um ein wirkungsvolles ökonomisches Instrument ergänzt. Wer knappe Umweltgüter wie Grundwasser privatwirtschaftlich nutzt, soll dafür ebenso eine Abgabe entrichten wie die Produzenten von umweltgefährdenden Industrieabfällen“, meinte Umweltsenator Fücks.

Nach weiteren Angaben werden für eine Tonne Sonderabfall — stufenweise — zwischen 50 und 150 Mark, ab 1996 zwischen 100 und 300 Mark erhoben. Die Mittel sollen den Unternehmen zugute kommen, die für Abfallvermeidung oder — verwertung investieren. „Ein gewollter finanzieller Recyclingeffekt zur Förderung umweltverträglicher Techniken und Produkte“, kommentierte Fücks.

Bei der Entscheidung über das in der Koalition strittige „Wasserspargesetz“ konnte der Umweltsenator einen Teilerfolg verbuchen. Der Senat stimmte gegen die Gebühr für den industriellen Gebrauch von „Oberflächenwasser“ — beispielsweise aus der Weser. Beschlossen wurde aber eine Gebühr auf die Entnahme von Grundwasser. Sie gilt für die Gewinnung von Trinkwasser und industriellen Prozeßwasser und bezieht sich auf Großabnehmer ab 4.000 Kubikmeter pro Jahr.

Die Auswirkungen für die Verbraucher sind gering, denn der überwiegennde Teil des Trinkwassers kommt aus dem Harz. Bremische Quellen werden wohl um 10 Pfennig teurer. dpa/taz

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