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Rechtswidrige Abschiebung

■ Jezidische Familie bei Ankunft sofort verhaftet / „Unmenschlich“

Schwere Vorwürfe gegen den Landkreis Cloppenburg: Eine syrische Familie ist abgeschoben worden, obwohl sie nichts von der drohenden Abschiebung wußte. Gegen die Kinder lag noch nicht einmal eine Ausweisungsverfügung vor. Ein Fehler mit schrecklichen Folgen: Die Familie ist bei ihrer Ankunft in Damaskus sofort verhaftet worden.

Es war zehn Uhr morgens, als Polizisten die Familie Chaker in Sarel bei Cloppenburg am vergangenen Dienstag abholten. Weder Faho Chaker und seine Frau Fabria Hajat, noch die vier Kinder Fahrar, Samia, Isa und Seki wußten etwas von ihrer bevorstehenden Abschiebung nach Syrien. Schon um eins wurden sie über Bremen nach Frankfurt gebracht. Von dort flogen sie am Nachmittag nach Damaskus, wo sie von der Flughafenpolizei sofort verhaftet wurden.

Bei der Abschiebung der Kinder ist dem Landkreis Cloppenburg ein schwerer Fehler unterlaufen: Die Namen der vier Kinder standen nicht auf der Ausweisungsverfügung, die von der Ausländerbehörde Bonn nach Cloppenburg geschickt worden war. Ralf Dittmar, der Rechtsanwalt der Familie: „Die Abschiebung der Kinder ist rechtswidrig, obwohl die Kinder an dem gerichtlichen Asylverfahren der Eltern beteiligt waren.“

In diesem Verfahren ist der Asylantrag der Familie Ckaker vom Verwaltungsgericht Oldenburg abgelehnt worden. Das Urteil wurde dem Anwalt am ersten Oktober 1992 zugestellt. Dieser sandte daraufhin einen Brief an die Familie, der allerdings nie ankam.

Die Chakers gehören zu der Religionsgemeinschaft der Jeziden. Die Jeziden sind eine islamische Stammessekte und leben in der Türkei und im Länderdreieck Türkei, Irak und Syrien. Syrische Jeziden werden in Gegensatz zu ihren türkischen Angehörigen verfolgt. Monika Kadur, Nahostexpertin bei Amnesty International: „Es hat gerade jetzt in Syrien größere Verhaftungen gegeben, zum ersten Mal seit zehn Jahren.“ Trotzdem besagt die Bleiberechtslösung von 1991, daß türkische Jeziden, die bis zum 31.12.89 in die Bundesrepublik Deutschland kamen, bleiben können. Syrische Jeziden werden nach dieser Regelung trotz ihrer Verfolgung in Syrien abgeschoben.

Für Ursula Hess von Terre des Hommes ist die Abschiebung der Eltern Chaker „unmenschlich, auch wenn es rein rechtlich ein einwandfreier Vorgang war. Man kann nicht eine Familie abschieben, die nichts davon weiß.“ Sie versuchte, beim Innenministerium des Landes Niedersachsen die Abschiebung zu verhindern — erfolglos. Sie informierte auch Amnesty International. Zur Zeit prüft die Amnesty-Zentrale in London, wie sie der Familie Chaker helfen kann.

mw

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