: Erst Studium, dann Paß weg
■ Abschiebung des Ghanaers Seth Quartey kaum noch abzuwenden
des Ghanaers Seth Quartey kaum noch abzuwenden
Obwohl sein Fall noch nicht entschieden ist, hat die Hamburger Ausländerbehörde Seth Quartey seinen Paß weggenommen. Wie bereits berichtet, kämpft der Ghanaer seit nunmehr zwei Jahren darum, sein Politikstudium an der Hamburger Uni zu beenden. Seine letzte Chance, bevor er ausgewiesen wird, ist eine Eingabe im Petitionsausschuß der Bürgerschaft.
Als er am Dienstag vor Weihnachten im Einwohnerzentralamt vorsprach, um eine Bescheinigung über seinen Aufenthaltsstatus abzuholen, wurde sein Ausweis beschlagnahmt. Anschließend sollte er unterschreiben, daß er damit einverstanden sei. „Als ich mich weigerte und erklären wollte, warum ich da bin, wurde ich von zwei Kriminalbeamten mit Gewalt aus dem Zimmer gezerrt“, erinnert sich Seth Quartey.
Mittlerweile hat Rechtsanwalt Björn Stehn bei der Ausländerbehörde Beschwerde gegen die Behandlung seines Mandanten eingereicht. Dort will man den Vorfall prüfen, heißt es. Es sei üblich, so Behörden-Leiter Peter Dauer, ausreisepflichtigen Ausländern ihre Reisepapiere wegzunehmen. Eine Soll-Bestimmung des Ausländergesetzes, um den illegalen Aufenthalt zu erschweren. Doch nach Ansicht von Rechtsanwalt Stehn ist es unsinnig zu glauben, daß sein Mandant länger in der BRD bleiben will als nötig. Quartey möchte nach eigenem Bekunden so bald wie möglich nach Ghana zurück und im Auswärtigen Dienst arbeiten. Dafür aber braucht er den Abschluß einer international anerkannten Universität.
Doch genau hier liegt der Knackpunkt im Fall Quartey. Seit 1991 dürfen Ausländer kein Zweitstudium absolvieren. Quartey kam 1979 nach Deutschland, hat über die HWP die Hochschulreife erworben, studiert seit dem Winter 1989 am Fachbereich Sozialwissenschaften. Hätte es den Ärger mit der Ausländerbehörde nicht gegeben, stünde er schon bald vorm Abschluß.
Doch in der Amsinckstraße vertritt man die Ansicht, daß das HWP-Studium als Erststudium zu werten ist und für den Ghanaer reichen müßte. Selbst zwei Petitionen von Uni-Präsident Jürgen Lütje und mehreren Professoren sowie ein Hinweis der ghanaischen Botschaft, daß ein Abschluß an einer international anerkannten Uni Vorausset-
1zung für die Einstellung in den Diplomatischen Dienst ist, konnten nicht überzeugen.
Quarteys Beschwerden vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wurden abgewiesen. Bevor der Petitionsausschuß der Bürgerschaft entscheidet, muß die Ausländerbehörde eine nochmalige Bewertung des Falls abgeben. Ein entsprechendes Papier, so Peter Dauer, sei unterwegs. Daß Seth Quartey der Paß abgenommen wurde, verheißt nichts Gutes. kaj
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