: Gut zu wissen
GUT ZU WISSEN
Ende Januar erhalten Hamburgs SchülerInnen ihre Halbjahreszeugnisse. Fallen diese schlecht aus, ist das häufig Anlaß zu familiären Spannungen, vermehrtem Druck aufs Kind oder gar zu vorschnellen Reaktionen. Fachkundige Unterstützung bei Zeugnisproblemen bietet das Beratungstelefon der Schulbehörde. Der Sonderdienst ( 2984-2606) ist erreichbar: Montag, 25., bis Mittwoch, 27. und Freitag, 29. Januar, 8 bis 16 Uhr, Donnerstag, 28. Januar, 8 bis 20 Uhr und Montag, 1. Februar, 8 bis 16 Uhr.
Die „Deutsche Hilfsgemeinschaft e.V. Hansestadt Hamburg“, eine Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege, ist umgezogen. Die neue Adresse: Bürgerweide 38, HH 26, 040/2506620, Fax 040/2504563.
In einer Ende vergangenen Jahres verkündeten Entscheidung hat das Hamburger Arbeitsgericht klargestellt, daß Angestellte keine ärztliche Bescheinigung vorweisen müssen, um ihre Erkrankung nachzuweisen. Es reicht auch ein nichtärztlicher Nachweis, um den „Gehaltsfortzahlungsanspruch auszulösen“. „Regelungen in Tarif- oder Arbeitsverträgen, die den Gehaltsfortzahlungsanspruch von einer ärztlichen Bescheinigung abhängig machen, sind unwirksam.“ Merkwürdigerweise soll jedoch für Arbeiter etwas anderes gelten: Das Lohnfortzahlungsgesetz verlangt eine ärztliche Bescheinigung (Az.: 21 Ca 174/92).
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