: Betr.: Jägermeister-Werbung
„Solche Fotos halte ich für kriminell!“ sagt Frau Halft aus Siegburg, eine Mitarbeiterin der Gleichstellungsbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises. „Ich wäre froh, wenn es Gesetze gäbe, mit denen man so etwas innerhalb weniger Tage vom Markt nehmen könnte.“ Werbung für Alkohol mit Kindern ist für Frau Haft empörend. Sie veranlaßte das Jugendamt des Kreises, sich an die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften zu wenden, um die beiden Postkarten indizieren zu lassen. Am 4. Februar will die Bundesprüfstelle eine Entscheidung fällen. Vor zwölf Jahren hat bereits einmal ein Gericht über die Bilder geurteilt. Die Satirezeitschrift „pardon“ hatte die linke Postkarte veröffentlicht als Antwort auf eine Werbekampagne des Alkoholproduzenten Günter Mast, der mit zotigen Sprüchen („Ich trinke Jägermeister, weil ich zwar nicht den Numerus clausus, dafür aber die Nummer mit Klaus geschafft habe“) die Republik plakatieren ließ. Streitwert damals: eine Million Mark; Mast siegte. Das wäre das Ende für „pardon“ gewesen, hätte nicht Günter Mast die Berufungsverhandlung platzen lassen. Der Berliner Graphiker und Satiriker Ernst Volland, der mit dem Fotografen Wolfgang Krolow für die Bilder verantwortlich ist, will „natürlich klagen“, sollten die Karten auf den Index gesetzt werden. Volland gibt gleichzeitig zu, daß einem Satiriker nichts Besseres widerfahren kann: „Zensur adelt!“ Peter Huth
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