■ Mielke-Prozeß
: Es wird weiter plädiert

Berlin (taz) – Im Prozeß gegen Erich Mielke wegen des doppelten Polizistenmordes am Bülowplatz 1931 wurden gestern beglaubigte Übersetzungen seiner in Moskau aufgefundenen Lebensläufe verlesen. Zwischen 1931 und 1933 entstanden, enthalten sie Erwähnungen über die Tat am Bülowplatz wie: „Als letzte Arbeit erledigten ein Genosse und ich die Bülow- Platz-Sache.“ Verteidiger Graupner forderte in seinem Plädoyer Freispruch für Mielke, da nicht mit Sicherheit festgestellt worden sei, daß er einer der Schützen gewesen war.