piwik no script img

■ Mielke-ProzeßEs wird weiter plädiert

Berlin (taz) – Im Prozeß gegen Erich Mielke wegen des doppelten Polizistenmordes am Bülowplatz 1931 wurden gestern beglaubigte Übersetzungen seiner in Moskau aufgefundenen Lebensläufe verlesen. Zwischen 1931 und 1933 entstanden, enthalten sie Erwähnungen über die Tat am Bülowplatz wie: „Als letzte Arbeit erledigten ein Genosse und ich die Bülow- Platz-Sache.“ Verteidiger Graupner forderte in seinem Plädoyer Freispruch für Mielke, da nicht mit Sicherheit festgestellt worden sei, daß er einer der Schützen gewesen war.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen