: Sinstorfer Skins verurteilt
■ Wegen Brandanschlag auf türkischen Arbeiterkultur-Verein in Hamburg
auf türkischen Arbeiterkultur-Verein in Harburg
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit fand gestern der Prozeß gegen fünf Mitglieder der sogenannten „Sinstorfer Skinheads“ statt. Vor dem Hamburger Jugendgericht hatten sie sich wegen eines Brandanschlages auf den Harburger „Arbeiterkultur-Verein“ in der Neuen Straße am ersten Februar vergangenen Jahres zu verantworten.
Die „Sinstorfer Skinheads“ wurde Mitte 1992 von der Polizei aufgelöst. Auf das Konto der Gruppe gingen mehrere ausländerfeindliche Anschläge in Hamburgs Süden und im nördlichen Niedersachsen. Sie galten als eine personell festgefügte Bande. Einige Mitglieder unterhielten eine eigene Band mit dem Namen „oi-dramz“. „Oi-Musik“ ist wegen der rassistischen Texte eines der Markenzeichen der Skinszene. Nach dem Anschlag gegen den „Arbeiterkultur- Verein“, dessen Räume vom Harburger „Bündnis gegen Rassismus“ genutzt worden waren, kam die Polizei der Gruppe auf die Spur.
Die fünf Jugendlichen, die keine Glatzen mehr trugen, sind heute zwischen 17 und 21 Jahre alt. Alle waren geständig und zeigten nach Überzeugung des Gerichts Reue. Nach ihrer Schilderung hatten sie in der Tatnacht viel getrunken. Dann füllten sie an einer Tankstelle zwei leere Bierflaschen mit Benzin, nahmen ein Tempo-Taschentuch als Lunte und warfen einen angezündeten Molotow-Cocktail in den Keller des „Arbeiterkultur-Vereins“, weil sie dort die Harburger Antifa vermuteten. Es sollte ein Racheakt für kurz zuvor verprügelte Mitglieder der Gruppe sein.
Weiter passiert ist bei dem Anschlag nichts, da die im Keller eingerichtete Werkstatt gerade ausgeräumt worden war. Nur eine Holzpalette brannte auf dem Betonboden ab. Menschen befanden sich zum Tatzeitpunkt nicht im Gebäude. Verurteilt wurden die fünf Angeklagten jetzt wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und unerlaubten Waffenbesitzes. Das Gericht erkannte auf Strafen zwischen acht Monaten und einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. tos
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