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Ganz privat, ganz legal?-betr.: "Private Hitlerfeier geduldet", taz vom 19.4.93

betr.: „Private Hitlerfeier geduldet“, taz vom 19.4.93

[...] Straftaten werden bei uns offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Da verstoßen 400 Neo- und Altnazis in Mainz gegen geltendes Recht, indem sie Hitlers Geburtstag feiern, die FAP- sowie die Reichskriegsflagge zur Schau stellen und den Arm zum Hitglergruß öffentlich zu erheben. Der Polizei und dem Verfassungsschutz sind die Machenschaften von Müller und Co. längst bekannt. Trotzdem wurden die Feierlichkeiten, weil sie „ganz privat“ wren, geduldet.

Mir ist neu, daß illegale Handlungen auf privatem Gelände straffrei sind. Würde ich 400 Personen bei mir, ganz privat, mit Wissen der Polizei zum Haschischrauchen einladen, hätte dies keine strafrechtlichen Konsequenzen für mich, da es sich ja um eine private Feier handelt? S. Weber, Mainz, N. Frank, Schwäbisch Hall

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