CDU prüft Gutachten

■ Opposition: „Dürftiger Erklärungsversuch“

Die CDU will das von Regierungsanwalt Volkmar Schottelius erstellte Gutachten über die Rechtmäßigkeit der Wahl von Sozial- und Gesundheitssenatorin Irmgard Gaertner (SPD) „unter Einbeziehung von Sachverständigen“ prüfen“ lassen. Das kündigte gestern der CDU- Fraktionsvorsitzende Peter Kudella an. „Advoaktische Winkelzüge“ könnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die notwendigen Voraussetzungen für die Wahl in ein Regierungsamt, eine dreimonatige Mindestwohnfrist vor der Wahl in der Stadt, nicht vorgelegen hätten, erklärte Kudella weiter. Regierungsanwalt Schottelius hatte ein Rechtsgutachten erstellt, in dem er feststellte, daß Irmgard Gaertner ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt bereits vom Dezember des Jahres 1991 an in Bremen gehabt habe. Damit seien die Wahlvoraussetzungen hinreichend erfüllt, meint Schottelius.

Die CDU hat außerdem eine Kleine Anfrage in die Bürgerschaft eingebracht, mit der dieser Sachverhalt erneut geklärt werden soll. mad