■ Schwangerschaft
: Lügen verboten

Kassel (dpa) – Das generelle Recht von Frauen, einen künftigen Arbeitgeber bei der Frage nach einer Schwangerschaft zu belügen, ist in einem wichtigen Punkt höchstrichterlich eingeschränkt worden. Wenn die Gesundheit des ungeborenen Kindes durch mögliche Infektionen „objektiv in Gefahr“ sei, müsse die werdende Mutter die Wahrheit über ihre Schwangerschaft sagen. Das hat gestern das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden.