■ Schwangerschaft: Lügen verboten
Kassel (dpa) – Das generelle Recht von Frauen, einen künftigen Arbeitgeber bei der Frage nach einer Schwangerschaft zu belügen, ist in einem wichtigen Punkt höchstrichterlich eingeschränkt worden. Wenn die Gesundheit des ungeborenen Kindes durch mögliche Infektionen „objektiv in Gefahr“ sei, müsse die werdende Mutter die Wahrheit über ihre Schwangerschaft sagen. Das hat gestern das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen