Schnur von der Rolle

■ Stasi-Informant darf nicht Anwalt sein

Berlin (AFP) – Dem früheren Vorsitzenden der DDR-Bürgerbewegung „Demokratischer Aufbruch“, Wolfgang Schnur, ist die Zulassung als Rechtsanwalt entzogen worden. Wie die Berliner Justizsprecherin Uta Fölster mitteilte, hat sich Schnur nach Auffassung des Justizsenats und der Anwaltskammer durch den Verrat von Mandantengeheimnissen an den DDR-Staatssicherheitsdienst als unwürdig erwiesen, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben.

Als DDR-Rechtsanwalt habe er nachweislich als Inoffizieller Stasi- Mitarbeiter (IM) über viele Jahre hinweg eine Vielzahl von Personen belastet, die dem SED-Regime kritisch gegenüberstanden. Besonders schwer wiege dabei, daß er unter Verstoß gegen seine Verschwiegenheitspflicht der Stasi berichtet habe. Außerdem habe er damals den Kontakt zu Oppositionsgruppen aufgebaut und deren Vertrauen durch Verrat interner Informationen und geplanter Aktivitäten mißbraucht.

Schnur wurde im Herbst 1989 zum Vorsitzenden des „Demokratischen Aufbruchs“ gewählt und trat im Bündnis mit CDU und der DSU als einer der Spitzenkandidaten der konservativen „Allianz für Deutschland“ zur Volkskammerwahl 1990 an. Er mußte zurücktreten, als seine Stasi-Tätigkeit bekannt wurde.

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