■ Dokumentation: Der Selbstverwaltungsplan
Die wichtigsten Passagen des Entwurfs einer Grundsatzerklärung für das Abkommen zur Selbstverwaltung der Palästinenser, wie er zwischen Israel und der PLO erarbeitet wurde, nach einer inoffiziellen Übersetzung von AP und basierend auf einer Veröffentlichung in Israel:
Die Regierung des Staates Israel und die palästinensische Gruppe (in der jordanisch-palästinensischen Delegation bei der Nahost-Friedenskonferenz) als Vertretung des palästinensischen Volkes stimmen darin überein, daß es an der Zeit ist, den Jahrzehnten der Konfrontation und des Konflikts ein Ende zu setzen, ihre beiderseitigen legitimen und politischen Rechte anzuerkennen und danach zu streben, in friedlicher Koexistenz und wechselseitiger Achtung und Sicherheit zu leben, um in dem vereinbarten politischen Prozeß eine gerechte, dauerhafte und umfassende Friedensregelung und eine historische Versöhnung zu erreichen.
I – Ziel der Verhandlungen: Das Ziel besteht unter anderem darin, eine palästinensische Übergangs-Selbstverwaltungskörperschaft zu bilden, einen gewählten Rat für das palästinensische Volk im Westjordanland und im Gazastreifen (im folgenden „Rat“ genannt). Dieser soll für eine Übergangszeit, die fünf Jahre nicht überschreitet, gebildet werden und zu einer dauerhaften Regelung auf der Grundlage der Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrates führen.
III – Wahlen: 1. Damit das palästinensiche Volk im Westjordanland und im Gazastreifen sich selbst nach demokratischen Grundsätzen regieren kann, wird der Rat in direkten, freien und allgemeinen Wahlen bestimmt. Diese werden unter vereinbarter Aufsicht und internationaler Kontrolle stattfinden, während die palästinensische Polizei die öffentliche Ordnung gewährleistet.
2. Es wird eine Vereinbarung über den genauen Modus und die Bedingungen der Wahl getroffen mit dem Ziel, daß die Wahlen nicht später als neun Monate nach der Inkraftsetzung dieser Grundsatzerklärung stattfinden.
IV – Zuständigkeit: Die Zuständigkeit des Rates erstreckt sich auf Westjordanland und das Gebiet des Gazastreifens mit Ausnahme derjenigen Fragen, die bei den Verhandlungen über den dauerhaften Status erörtert werden.
V – Übergangszeit und Verhandlungen über den dauerhaften Status: 1. Die fünfjährige Übergangszeit beginnt mit dem Rückzug aus dem Gazastreifen und dem Gebiet von Jericho.
2. Verhandlungen zwischen der Regierung Israels und den Vertretern des palästinensischen Volkes über den dauerhaften Status werden so bald wie möglich beginnen, aber nicht später als mit Beginn des dritten Jahres der Übergangszeit.
3. Es ist vereinbart, daß sich diese Verhandlungen auf offene Fragen erstrecken wie: Jerusalem, Flüchtlinge, Siedlungen, Sicherheitsvorkehrungen, Grenzen, Beziehungen und Zusammenarbeit mit anderen Nachbarn sowie weitere Fragen von gemeinsamem Interesse.
4. Die beiden Parteien stimmen darin überein, daß das Ergebnis der Verhandlungen über den dauerhaften Status nicht von Vereinbarungen präjudiziert wird, die für die Übergangszeit getroffen wurden.
VI – Vorbereitung für die Übergabe der Macht und Verantwortung: 1. Mit Inkrafttreten dieser Grundsatzerklärung und dem Rückzug vom Gazastreifen und dem Gebiet um Jericho wird eine Übergabe der Autorität von der israelischen Militärregierung und ihrer Zivilverwaltung auf die mit dieser Aufgabe betrauten Palästinenser beginnen. Diese Übergabe der Macht wird bis zur Einsetzung des Rates vorläufig sein.
2. Sofort nach dem Inkrafttreten dieser Grundsatzerklärung und dem Rückzug vom Gazastreifen und dem Gebiet um Jericho wird die Zuständigkeit in den folgenden Bereichen auf die Palästinenser übertragen: Bildung und Kultur, Gesundheitswesen, Sozialwesen, direkte Besteuerung und Fremdenverkehr. Die palästinensische Seite wird damit beginnen, wie vereinbart eine palästinensische Polizei aufzubauen. Bis zur Einsetzung des Rates können beide Seiten über die Übertragung weiterer Befugnisse verhandeln.
VII – Übergangsabkommen: Die Delegationen der Israelis und Palästinenser werden in Verhandlungen ein Abkommen über die Übergangszeit schließen. Nach der Einsetzung des Rates wird die Zivilverwaltung aufgelöst und die israelische Militärregierung abgezogen.
XII – Verlegung der israelischen Streitkräfte: 1. Nach der Inkraftsetzung dieser Grundsatzerklärung und nicht später als am Vorabend der Wahlen für den Rat wird eine Verlegung der israelischen Streitkräfte im Westjordanland und im Gazastreifen erfolgen.
2. Bei der Verlegung der Streitkräfte wird sich Israel von dem Grundsatz leiten lassen, daß seine Streitkräfte außerhalb von bevölkerten Gebieten stationiert werden sollen.
XIV – Israelischer Rückzug vom Gazastreifen und dem Gebiet um Jericho: Israel wird sich vom Gazastreifen und dem Gebiet um Jericho zurückziehen, wie es das Zusatzprotokoll II im einzelnen regelt.
XV – Klärung von Streitfragen: Streitfragen, die bei der Umsetzung oder Auslegung dieser Grundsatzerklärung entstehen, sollen durch Verhandlungen im Gemeinsamen Verbindungskomitee geklärt werden.
XVII – Sonstige Bestimmungen: Diese Grundsatzerklärung tritt einen Monat nach ihrer Unterzeichnung in Kraft.
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