Miethai & Co.: Kosten sparen
■ ... mit dem Wohnungswasserzähler Von Jürgen Twisselmann
Über 140 Liter Wasser verbraucht eine Person in Hamburg durchschnittlich jeden Tag. Um das Wassersparen zu fördern, ermöglicht der Gesetzgeber den Vermietern seit 1. September 1993, auch gegen den Willen der MieterInnen Wohnungswasseruhren einzubauen und auf eine Kostenverteilung nach Verbrauch umzustellen.
Die Kosten für die Umrüstung können als Modernisierungskosten mit 11 Prozent pro Jahr auf die Miete umgelegt werden; diese Mieterhöhungen werden im Bereich von fünf bis zehn Mark im Monat liegen. Anstatt selbst die Abrechnung nach Verbrauch vorzunehmen, kann der Vermieter von den MieterInnen auch den Abschluß eines Direktvertrages mit den Wasserwerken verlangen, wie wir es auch von der Strom- und Gaslieferung kennen - sicher die beste Lösung.
Leider hat der Gesetzgeber nicht daran gedacht, auch den MieterInnen Ansprüche auf den Einbau von Wohnungswasserzählern zu geben. Von Mieterseite kann eine solche Umrüstung daher nicht erzwungen werden. Es bleibt nur, beim Vermieter Überzeugungsarbeit zu leisten mit dem Hinweis, daß die Wasserwerke den Einbau mit 130 Mark pro Zähler fördern und daß, bei Direktverträgen, der Mieter mit den Wasserwerken, der Vermieter mit der ganzen Abrechnung nichts mehr zu tun hat.
Es gibt auch Vermieter, die trotz installierter Wasserzähler nicht daran denken, nach Verbrauch abzurechnen. In einem solchen Fall, so hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden, ist die Kostenverteilung nach Wohnfläche unbillig und der Vermieter muß nach Verbrauch abrechnen (Urt. v. 6. 10. 92 - 31b c 234/92).
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