: An diese Gelder könnte Bonn ran
■ Strittige Steuern und Abgaben für Besserverdienende
Um Vermögen und Einkommen Besserverdienender anzuzapfen, sind folgende Steuern und Abgaben bei Sozialdemokraten und Grünen in der Diskussion:
Die Arbeitsmarktabgabe für Beamte und Selbständige wird von der SPD im Leitantrag zur Wirtschaftspolitik und von Vertretern des Bündnis 90/Grüne gefordert. Wenn sich die Höhe der Abgabe an den entsprechenden Versicherungsbeiträgen der Beschäftigten bemessen würde, müßten Beamte und Selbständige 3,25 Prozent ihres Bruttoeinkommens für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abführen. Die Ergänzungsabgabe für Besserverdienende: Die Bundesregierung will von 1995 an wieder den Solidaritätszuschlag einführen, das heißt 7,5 Prozent werden auf die steuerlichen Abzüge draufgeschlagen. Die Sozialdemokraten befürworten eine Ergänzungsabgabe in gleicher Höhe, die nur Besserverdienende leisten sollen.
Die Erbschaftssteuer würden Grüne und der stellvertretende SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine gerne erhöhen. Bei einer Erbmasse von 250.000 Mark werden bislang Steuersätze von sechs Prozent, bei einer Millionen Mark zehn Prozent erhoben. Ein Erbender, Steuerklasse I, zahlt beispielsweise bei einer Erbmasse von 340.000 Mark nur 15.000 Mark Erbschaftssteuer. Wird Haus- und Grundbesitz vererbt, reduziert sich die Erbschaftssteuer erheblich oder fällt sogar ganz weg, da Immobilienbesitz bislang nach dem äußerst niedrigen Einheitswert von 1964 (West), beziehungsweise 1935 (Ost) versteuert wird. Eine 400.000-Mark-Immobilie wird dabei nur mit einem Wert von 70.000 Mark veranschlagt.
Bei der Vermögenssteuer wird hin und wieder eine Staffelung erwogen. Von 1995 an gilt eine jährliche pauschale Vermögenssteuer von ein Prozent auf Privatvermögen. Für jedes Haushaltsmitglied kann ein Freibetrag von 120.000 Mark veranschlagt werden. BD
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