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Zwangs-Pässe

■ Bosnier müssen alte Papiere abgeben

Auch mit der Ausländerbehörde haben Kriegsflüchtlinge Probleme. Zur Zeit erhalten sie eine „Duldung“, die alle drei bis sechs Monate verlängert werden muß. Eine Duldung ist im Prinzip nur die Aufschiebung der Ausreisepflicht. Flüchtlinge, die noch einen alten jugoslawischen Paß haben, bekommen eine kürzere Duldung, „um diese zu veranlassen, sich einen gültigen Nationalpaß zu beschaffen“, heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage der GAL.

Bis zum 31. März '94 müssen alle Flüchtlinge aus Bosnien einen bosnischen Paß vorlegen. Awo und Caritas kritisieren das in ihrem Situationsbericht. Viele Menschen würden keinen neuen Paß wollen, da sie so gezwungenermaßen einer Kriegspartei zugeordnet werden.

Die Ausländerbehörde soll auf Weisung der Innenbehörde generell die Vorlage eines Nationalpasses verlangen. Nach Ausländergesetz sei ein gültiger Paß aber nicht Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung, heißt es im Bericht der Awo. Ein Ausländer, der „weder einen Paß besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann“, genüge der Ausweispflicht mit einer Bescheinigung seiner Duldung. Das Hamburger „Jugoslawienkomitee“ sieht im Paßzwang einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Im Artikel 15 heißt es: „Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden“. Durch die Paßvergabe würde den Flüchtlingen das aufgezwungen werden, wovor sie geflohen sind: „die Bekennung zur Ethnie“. kaj

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