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Autorazzia in der City: Bei jedem zehnten war was faul

■ Über 300 PolizistInnen kontrollierten 8700 Fahrzeuge / 28 durften nicht weiterfahren wg. Alkohol

Wer am Freitagabend in der City auf der Piste war, erlebte auf dem Heimweg mit dem Auto eine böse Überraschung: An 19 Kontrollstellen machte die Polizei Jagd auf Verkehrssünder. Knapp 900 AutofahrerInnen bekamen ein unangenehmes Ticket überreicht: meist, weil sie zu schnell gefahren waren oder weil ihr Wagen Mängel aufwies.

Über 300 BeamtInnen hatte die Polizei für diese Verkehrs-Großaktion in der Direktion-Mitte bereitgestellt. Um 23 Uhr wurde es dann ernst: An 19 Punkten wurden rot-weiße Hütchen und teilweise auch Radarkontrollen aufgebaut. Warnschilder wiesen erst unmittelbar vor den Kontrollstellen darauf hin, was angesagt ist: Tempo 30! - „Verkehrskontrolle!“ Unter anderem am Dammtor, Fischmarkt, Reeperbahn, Gänsemarkt, Speersort, Steinstraße, An der Alster, Neuer Pferdemarkt, Ost-West-Straße, Dovenfleetstraße, Rothenbaumchaussee, Mittelweg lief nichts mehr, war für VerkehrssünderInnen kein Entkommen.

Fast 8762 Autos winkten die BeamtInnen in der Nacht aus dem fließenden Verkehr heraus. Die Beute war nicht schlecht: 631 Mängelmeldungen und 247 Verwarngelder wegen Raserei wurden ausgeteilt. Den Vogel schoß ein Autofahrer ab, der mit 91 Stundenkilometern auf einer Tempo-50-Straße geblitzt wurde. 41 AutofahrerInnen mußten wegen Alkoholgenusses in das Testgerät pusten. Dabei ertappten die BeamtInnen einen Autofahrer, der glatte 1,96 Promille Alkohol im Blut hatte.

In 28 Fällen erteilte die Polizei ein Weiterfahrverbot wegen eines Alkoholpegels von knapp unter 0,8 Promille. Obwohl die Promillegrenze eigentlich nicht erreicht ist, kann die Polizei nach dem neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz ab 0,5 Promille zur „Gefahrenabwehr“ derartige Fahrverbote aussprechen. „Zum eigenen Schutz für den Autofahrer“, so ein Polizeisprecher zur taz. Denn: Wer mit einem solchen Alkoholpegel nur den geringsten Fahrfehler begeht (Abbiegen, ohne zu Blinken, versehentliches Einbiegen in eine Einbahnstraße) verliert seinen Führerschein. Ein solches Weiterfahrverbot hat für den Autofahrer allerdings keine Folgen. K. v. Appen.

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