Abwassergesetz vorerst gescheitert

■ Der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuß an

Bonn (AFP) – Die bayerische Ablaßwirtschaft bleibt noch ein Weilchen in der Schublade. Gestern hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen, um das neue Abwasser-Abgabengesetz zu verhindern, das der Bundestag noch im letzten Jahr beschlossen hat. Eine besonders freizügige Idee aus dem Freistaat: In Zukunft sollten Unternehmen Investitionen für eine eigene Kanalisation von den kommunalen Gebüren für ihre Abwässer abziehen dürfen. Bislang war eine solche Befreiung nur möglich, wenn das gesparte Geld nachweislich in eine Kläranlage gesteckt wurde.

Die bayerische Lockerung dieser Sitten erschien dem Bundesumweltminister Klaus Töpfer auch in der gestrigen Sitzung der Länderkammer noch als „konsequente Weiterentwicklung eines sinnvollen Instruments.“ Der grüne Joschka Fischer aus Hessen dagegen erkannte darin nur einen weiteren Versuch, in der ökonomischen Krise „ökologische Standards nach unten zu drücken“.

Die rot und rot-grün regierten Länder setzten sich durch, das Gesetz ist vorerst gescheitert. Prompt kam Sachsens Umweltminister Arnold Vaatz (CDU) dabei einer Schikane auf die Spur: Das neue Abwassergesetz hätte „den besonderen Verhältnissen in den neuen Bundesländern Rechnung getragen“. Dort werden zur Zeit jedoch eher zu viele und zu teure kommunale Kläranlagen gebaut.

Niedersachsens Umweltministerin Monika Griefahn warnte, daß die geplanten Änderungen nur den „Anreiz zur Schadstoffreduzierung“ verringert hätten. Versöhnlich plädierte Kollege Fischer dafür, eine Regelung zu finden, die den unterschiedlichen Interessen der alten und neuen Länder Rechnung trägt.

Weitere Ost-West-Konflikte mochten die Länderminister danach nicht mehr austragen. Ohne lange Diskussion genehmigte der Bundesrat die Ostseeautobahn – ein Herzensanliegen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Umstritten war noch der Streckenabschnitt zwischen Wismar-West und Wismar-Ost, eine Umfahrungsstraße, die besonders stark öffentliche und private Belange berührt. Um ein zeitraubendes Genehmigungsverfahren mit öffentlichen Anhörungen zu umgehen, ist die Trasse jetzt nach dem sogenannten „Investitionsmaßnahmengesetz“ festgelegt worden.

Eigentlich hatten die meisten Bundesländer verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses „Beschleunigungsgesetz“ vorgebracht, gestern jedoch war davon nicht mehr die Rede.