Elektronische Stechuhr

■ Bremer Finanzamt lockert Arbeitszeitregeln mit automatischer Kontrolle

2.400 Bremer Finanzbeamte sehen rosigen Zeiten entgegen. „Endlich dürfen wir ohne schlechtes Gewissen wärend der Arbeitszeit mit der Karstadt-Einkaufstüte durch die Stadt laufen“, sagt Joachim Zimmermann, Vorsitzender des Finanzressort-Personalrats. Denn ab 1. April wacht ein unbestechlicher Computer über die Arbeitszeit der Beamten. Als bundesweit erste Behörde führt die Bremer Finanzverwaltung jetzt ein, was in der Privatwirtschaft seit Jahren allgemeiner Standard ist: ein System zur automatisierten Arbeitszeiterfassung. Den MitarbeiterInnen wurde die elektronische Überwachung mit Zugeständnissen an die Flexibilität ihrer Dienstzeiten schmackhaft gemacht. So darf jetzt mittags sorgenlos bummeln gehen, wer dafür zum Beispiel am Abend länger im Amt bleibt.

Fast drei Jahre hat es gedauert, bis die vom Rechnungshof angeregte Idee nun in die Praxis umgesetzt werden kann. „Da das alles der Mitbestimmung, das heißt hier eher der Selbstbestimmung unterliegt, mußten wir etwas länger warten“, meinte Finanzsenator Volker Kröning gestern bei der Präsentation des neuen Systems. Auch er ist jetzt stolzer Besitzer eines schecckartengroßen Ausweises – in seinem Fall mit der Nummer eins.

In einen kleinen Apparat am Eingang des Finanzamtes geschoben, weist es ihn als Mitarbeiter aus, und seine Arbeitszeit wird automatisch gebucht. Bei jeder Benutzung gibt der Apparat genaue Auskunft über den Stand des persönlichen Arbeitszeitkontos: Ist es im Plus, darf die nächsten Tage ruhig mal etwas kürzer gearbeitet werden, ist es im Minus, muß der Beschäftigte bis zum Monatsende darauf achten, die verlorenen Stunden nachzusitzen.

„Die Gleitzeit wird mit dem neuen System auf die Spanne zwischen 6.30 Uhr und 19 Uhr ausgedehnt“, berichtet Lothar Hertel, bei der Senatskommission für das Personalwesen (SKP) für die Einführung zuständig. Zu beachten ist dabei allerdings eine Obergrenze von zehn Arbeitsstunden am Tag. Und während der Kernarbeitszeit zwischen 9 und 15 Uhr darf nur nach Absprache mit der Vorgesetzten der Schreibtisch für länger als 30 Minuten verlassen werden. Nur am Freitag gilt die Ausnahmeregel, daß die Mittagspause direkt ans Ende der Kernarbeitszeit gelegt werden darf, die damit bereits um 13.30 Uhr zu Ende ist.

Die 330.000 Mark teure Investition in die neue Arbeitszeit-Computertechnik werde sich sicherlich bereits nach zwei Jahren amortisiert haben, hofft Finanzsenator Kröning. Denn schließlich wird damit das umständliche Ausfüllen endloser Listen überflüssig. Zum Monatsende spuckt der Computer eigenständig das persönliche Arbeitszeitkonto jeder Mitarbeiterin im verschlossenen Umschlag aus, das dann nur noch bei der Vorgesetzten zur Abzeichnung vorgelegt werden muß.

Das gesamte Verfahren ist vorab mit Bremens Datenschützer Stefan Walz abgestimmt worden. Um unerlaubte Kontrollen zu vermeiden, wurde dabei technisch von Anfang an die Möglichkeit ausgeschlossen, die elektronisch erfaßten Daten zu kombinieren. So läßt sich daraus zum Beispiel kein Gesamtüberblick des Krankenstandes oder der Arbeitszeitdisziplin aller Beschäftigten ermitteln.

Der Pilotbetrieb der Anlage hat inzwischen auch andere Bereiche des Öffentlichen Dienstes aufmerksam gemacht. So wird zur Zeit im Innenressort, im Rechnungshof und auch bei der SKP über die Einführung nachgedacht. Schließlich ist auch dort das Bedürfnis verbreitet, einmal ohne schlechtes Gewissen mittags durch die Innenstadt zu spazieren. Ase