Telefonüberwachung gestiegen

Bundesweit steigt die Zahl der richterlichen Abhörentscheidungen drastisch an. Schalteten sich Polizei und Justiz 1990 nur 2.494mal in fremde Leitungen ein, waren es im vergangenen Jahr bereits 3.964 Fälle, geht aus einer Aufstellung der Bundesregierung hervor. Berlin liegt in der Statistik der Telefonüberwachung bundesweit auf einem der hinteren Plätze. Im vergangenen Jahr hat es nur 82mal richterliche Anordnungen zur Telefonüberwachung gegeben. Kein einziges Mal verfügte die Staatsanwaltschaft eine Eilanordnung. Im viel kleineren Bremen machten Gerichte dagegen in 221 Fällen von Abhöranordnungen Gebrauch, in Dortmund 118mal.