■ Fast alles über's Importieren: Tips und Tricks eines Fans
Sie haben sich also für einen Gebrauchten entschieden! Ein Gebrauchter, das ist heutzutage kaum noch mit Risiken verbunden. Ach so, Ihr Gebrauchter ist schon etwas älter. Wenn es ein günstiges Angebot war, umso besser. Wie, 48.000? Gesamtkilometer? Nein? Wie? Preis in DM! Au Backe.
Manchmal darf es eben etwas teurer sein. Zum Beispiel ein amerikanischer Heckflossen-Dinosaurier – ein '58iger Cadillac Coupe DeVille: mächtig lang, mächtig viel Hubraum, mächtig viel PS und in Deutschland mächtig teuer!
Der kritische Leser möge kopfschüttelnd weiterlesen; ich jedenfalls überschlage mich fast beim Anblick eines solch rollenden Anachronismus – trotz bedenklicher Abgaswerte und eines Verbrauchs von 20 Litern (unter Freunden) vom Besten auf 100 Kilometern.
Das Gute an diesen riesigen Amischleudern – man kann sie viel günstiger bekommen. Jedenfalls, wenn man sich nicht blöd anstellt und Lust hat, einen Autokauf gleich mit einem Urlaub im Land der noch immer unbegrenzten Oldtimer-Möglichkeiten zu verbinden. Nach wie vor ist es möglich, in den USA seinen Traumwagen für die Hälfte des deutschen Marktpreises zu bekommen. Trotz Flug, Hotel und was noch alles auf einen Selbstimporteur zukommt. Und im Grunde ist alles ganz einfach:
Die folgende Checkliste zeigt die wichtigsten zu beachtenden Punkte auf. Nachfragen bei einer spezialisierten Spedition oder beim Zoll empfiehlt sich aber auf alle Fälle: –wenn sie z.B. in Arizona (schön trocken da: kein Regen und somit auch kein Rost!) mit dem Besitzer des Autos ihrer Wahl einig sind, bestehen sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag, der 'bill of sale'. Der deutsche Zoll freut sich besonders über Vordrucke des DMV (Department of Motor Vehicles). –Vom Verkäufer benötigen sie unbedingt den Fahrzeugbrief ('title' oder 'pink slip' genannt). Ohne diesen läuft gar nichts. Ansonsten Finger weg von dem Traumobjekt! Wenn sie ihren Neuen in den USA noch fahren wollen, achten sie auf eine vorhandene Zulassungsplakette. –Der nächste Schritt führt sie zum Büro ihrer auserwählten Spedition. Am besten suchen sie sich diese schon in Deutschland aus. In Bremen und Bremerhaven gibt's genug davon. Auf alle Fälle Serviceangebot und Preise vergleichen. –Lassen sie sich von der Spedition den Zustand ihres Fahrzeugs bescheinigen. Bei etwaigen Transportschäden benötigen sie einen Nachweis für die Transportversicherung. –Die nicht unkomplizierten Zoll- und Steuerformalitäten übertragen sie besser auch der Spedition. Man soll ja nichts übertreiben. Außerdem brauchen sie ihre Nerven noch für diverse Behördengänge in Deutschland! –Zurück in Deutschland beantragen sie als erstes beim Kraftfahrt-Bundesamt unter Angabe der Fahrgestellnummer und des Herstellers den Nachweis, daß der Wagen in Deutschland noch nie zugelassen war. Die Bescheinigung kostet zwar nur ein paar Mark, dauert aber ewig lange. –Besorgen sie sich bei ihrer heimischen Zulassungsstelle einen Blanko-Kfz-Brief. Sie benötigen ihn für die spätere TÜV-Vollabnahme.
Mittlerweile dürfte ihr V8-Monster in Bremerhaven heil angekommen sein. Die Spedition hat für sie alle bürokratischen Hürden gemeistert, sie brauchen nur noch zu bezahlen. Und haben hoffentlich die „Unbedenklichkeitsbescheini-gung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges“ aus Flensburg erhalten. Aber an einen TÜV-Termin brauchen sie vorerst noch nicht zu denken. Denn was in den USA erlaubt ist, bekommt in Deutschland noch lange nicht den Segen der Behörde. Ihr Caddie, Buick, Chevy oder was auch immer muß umgerüstet werden! Fast immer fallen dabei folgende Arbeiten an: –Scheinwerfer: das in den Staaten verwendete 'Seales-Beam-System' ist bei uns nicht zulässig. –Rückstrahler: der Wagen braucht zwei – natürlich mit amtlichen Prüfzeichen! –Warnblinkanlage: der Schalter muß beleuchtet sein und rundum muß das Wägelchen schön rhythmisch aufblinken. –Blinker: in der Regel sind weiße oder rote Blinker verboten. Fragen sie beim TÜV nach. –Standlicht: bei amerikanischen Fahrzeugen ist dies meist zusammen mit dem Blinker geschaltet. Bei uns ist es nicht so.Ergo ist anderes auch nicht erlaubt. –Typenschild: muß im rechts Motorraum sein und die Fahrgestellnummer ausweisen.
Bezüglich Tachoumrüstung, Diebstahlsicherung und diverser scharfer Kanten an ihrer Neuerwerbung lohnt sich ein Vorabgespräch mit einen hoffentlich verständnisvollen TÜV-Ingenieur. Vielleicht hat er ein Herz für Oldtimer. Denn vieles ist Ermessenssache und auch der TÜV hat Spielraum!
Trotz Ihres Amerikaurlaubs dürften sie jetzt wieder urlaubsreif sein. Aber sie sind am Ziel – wenn die Vollabnahme positiv verlief. Jetzt verfahren sie so, als hätten sie ihren Oldie direkt in Deutschland gekauft. Ab zur Zulassungsstelle, Nummernschilder anfertigen lassen und Gas geben. Tanken nicht vergessen! Holger Föh
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