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Semesterticket in Justitias Waage

■ Schon 630 Widersprüche gegen das HVV-Ticket / RCDS forciert Klage wegen der „Zwangsabgabe für Studenten“

Die politische Auseinandersetzung ist vorbei, die rechtliche beginnt in diesen Tagen. Die CDU- Hochschulorganisation „RCDS“ will das Semesterticket für den HVV, mit dem alle Studierenden ein halbes Jahr lang zum Preis von 199 Mark fahren können, per Gericht zu Fall bringen.

630 der insgesamt 45.000 Hamburger Uni-StudentInnen haben gegen den durch das Ticket auf insgesamt 260 Mark erhöhten Semesterbeitrag fristgerecht Widerspruch beim Allgemeinen StudentInnen-Ausschuß (AStA) eingelegt. Diese werden von der Studierenden-Vertretung allesamt abgelehnt werden - bis Mitte kommender Woche will der AStA die entsprechenden Bescheide an die Widerspruchs-VerfasserInnen verschickt haben. Für die ist damit der Weg zu den Verwaltungsgerichten frei.

AStA-Ökoreferent Nikolaus Meyer: „Es gibt zwei Kategorien von Widersprüchen. Die eine Gruppe zweifelt die Rechtmäßigkeit des erhöhten Semesterbeitrags an, die andere Gruppe will nicht zahlen, weil sie das Ticket aus unterschiedlichen Gründen nicht benutzen kann.“ Doch diese Studierenden könnten sich über die Härtefall-Regel von dem Zusatz-Beitrag befreien lassen. Bislang sind knapp 200 entsprechende Anträge beim AStA eingegangen. Meyer rechnet damit, daß sich diese Zahl bis zum Ablauf der Antragsfrist Ende September auf rund 2000 erhöhen wird.

Doch schon viel früher will der Hamburger RCDS-Vorsitzende Jens Wolf „juristisch gegen das Semesterticket vorgehen“. Die klagewilligen RCDS-Mitglieder würden, so Wolf gegenüber der taz, nur noch die Antwort auf ihre Widersprüche abwarten. Für den 22jährigen Jura-Studenten steht der Beitragsbescheid „auf einer wackligen juristischen Grundlage“, da die Bürgerschaft erst nach der Versendung der Beitragsbescheide durch die Änderung des Hochschulgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen habe, das Nahverkehrsticket im Rahmen des Semesterbeitrags zu finanzieren.

Zudem sei es „juristisch umstritten“, ob die Studierenden „zu so einer Zwangsabgabe“ genötigt werden könnten. Würden sich die Richter dieser Position anschließen - das Semesterticket wäre vom Tisch. Am kommenden Donnerstag lädt der RCDS alle Klagewilligen um 18.30 Uhr in den Raum 7-8-9 im Rechtshaus an der Schlüterstraße ein, um über das weitere gemeinsame Vorgehen zu beraten.

Mit Sicherheit nicht dabeisein werden die AktivistInnen des „linken Oppositionsplenums“, das entgegen anderslautender Ankündigungen dem umstrittenen Ticket nun doch nicht mit Justitias Hilfe zu Leibe rücken will - die Nähe zum Vorgehen des CDU-Hochschulablegers wurde den Ultralinken spürbar unangenehm.

ASTA-Ökoreferent Nikolaus Meyer hat trotz der RCDS-Ankündigungen „keinerlei Zweifel“, daß das Semesterticket alle juristischen Hürden passiert. Meyer: „In anderen Städten sind solche Klagen stets gescheitert, das wird auch hier so sein“. Marco Carini

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