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Neuer Stasi-Vorwurf gegen Gregor Gysi

■ „Wochenpost“: Heutiger PDS-Chef sollte als Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi die Regimekritiker Robert und Katja Havemann „auf Regimekurs zwingen“

Berlin (taz) – PDS-Bundestagsgruppen-Chef Gregor Gysi soll in der Vergangenheit als Rechtsanwalt auch auf Veranlassung des Staatssicherheitsdienstes der DDR tätig geworden sein. Er soll darüber hinaus im Juni 1979 versucht haben, seine Mandanten, die Regimekritiker Robert und Katja Havemann, auf einen „Regimekurs zu zwingen“. Das behauptet die in Berlin herausgegebene Wochenpost, die neue Beweise für Gysis Stasi-Zuarbeit gefunden haben will. Den Bericht hat ein prominenter Autor verfaßt: der Schriftsteller Jürgen Fuchs, der wegen seines Engagements für die Bürgerrechte aus der DDR ausgebürgert und anschließend auch noch in West-Berlin von der Stasi verfolgt worden war.

Als neuen Beleg für Gsyis Stasi- Zuarbeit legt Fuchs einen Auszug aus einem Stasi-Bericht vor, der in der Hauptabteilung XX/OG (die für die „Bearbeitung“ Oppositioneller in der DDR zuständig war) am 28. Juni 1979 verfaßt wurde. Darin heißt es: „Am 27. 6. 1979 habe ich Prof. Havemann auf seinem Grundstück in Grünheide getroffen ... In diesem Zusammenhang gab es auch eine Diskussion, ob nicht Leute wie er Gesinnungsgenossen als Verteidiger haben müßten.“ „Ich“, das kann Fuchs zufolge nur Gysi gewesen sein, denn am 27. Juni habe tatsächlich ein Gespräch zwischen dem Anwalt und Havemann stattgefunden. Weiter heißt es im Vermerk: „Ich konnte ihm das relativ rasch widerlegen, weil ich ihm erklärte, daß dann jeder Mörder einen Mörder zur Verteidigung haben müßte ... Ich habe ihm dann noch einmal eindeutig gesagt, daß ich keinerlei Weisung von irgendwelchen Organen hinsichtlich der Art und Weise seiner Verteidigung hätte.“ Der Bericht schließt mit den Worten: „Wegen Quellengefährdung offiziell nicht auswertbar.“

Weiter nennt Fuchs als Beleg einen Maßnahmeplan der Stasi vom 2. 5. 1984, wonach der „IM ,Notar‘ unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung dazu eingesetzt (wird), die Havemanns von bestimmten operativ-relevanten Handlungen abzuhalten, bzw. sie auf bestimmte Konsequenzen, die daraus entstehen können, aufmerksam zu machen“. Unter dem Decknamen „Notar“ sollte den Stasiunterlagen zufolge Gysi als Inoffizieller Mitarbeiter angeworben werden.

Die ersten Stasi-Vorwürfe gegen den damaligen PDS-Vorsitzenden Gysi hatten bereits im Frühjahr 1992 die Mitarbeiter der Umwelt-Bibliothek in Ost-Berlin in ihrer Zeitschrift Telegraph erhoben. Gysi bestritt aber vehement, jemals der Stasi zugearbeitet zu haben. Im Januar 1994 entschied das Hamburger Landgericht, die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley dürfe Gysi nicht weiter als Informant der Stasi bezeichnen. Bohley und andere Gysi-Mandanten hatten in ihren Stasi-Akten Berichte über Vier-Augen-Gespräche gefunden, die unter dem Namen „IM Notar“ abgelegt worden waren. Wolfgang Gast

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