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War Gysi ein Informant der Stasi?

Im Rechtsstreit zwischen Bärbel Bohley und dem PDS-Politiker Gregor Gysi wurde der ehemaligen DDR-Bürgerrechtlerin erneut untersagt, Gysi einen „Stasi-Spitzel“ zu nennen  ■ Aus Hamburg Kai von Appen

Schlappe für die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley – Sieg für PDS-Promi Gregor Gysi. Bärbel Bohley darf künftig nicht mehr behaupten, der ehemalige Anwalt von DDR-Oppositionellen sei „ein Stasi-Spitzel“ gewesen. Das entschied gestern in letzter Instanz das Hamburger Oberlandesgericht. Es bestätigte damit eine einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts vom Januar, gegen die Bohley Berufung eingelegt hatte. Die Bürgerrechtlerin kündigte noch gestern Verfassungsbeschwerde an. Hamburgs Gerichtssprecher Klaus Gärtner betonte, mit dem jetzigen Urteilsspruch sei nicht darüber entschieden worden, „ob Gysi ein Stasi- Spitzel ist oder nicht“. Bärbel Bohley dürfe weiterhin in der Auseinandersetzung ihre Meinung über Gysis Rolle in der DDR verbreiten, belastende Informationen veröffentlichen und sogar „den Verdacht“ äußern, Gysi sei ein Stasi- Spitzel gewesen.

Der PDS-Bundestagsabgeordnete hatte seine ehemalige Mandantin auf Unterlassung verklagt, nachdem die Bürgerrechtlerin in einem Interview behauptet hatte: „Gysi war ein Stasi-Spitzel.“ Sie stützte ihren Vorwurf auf Unterlagen der Gauck-Behörde. Dort hatte sie Dokumente wiederentdeckt, die sie selbst 1988 ihrem damaligen Rechtsanwalt Gregor Gysi anvertraut hatte, und die, so Bohley, nur über dessen Kanzlei an die Stasi gelangen konnten.

Das Hamburger Gericht wies gestern ausdrücklich darauf hin, daß Bohleys Tatsachenbehauptung für einen Anwalt besonders „ehrkränkend“ sei. Das Gericht habe intensiv die von Bärbel Bohley vorgelegten Dokumente der Gauck-Behörde ausgewertet. Bohleys Tatsachenbehauptung habe sich jedoch nicht beweisen lassen. Gleichzeitig verwies das Landgericht darauf, daß auch die Gauck-Behörde bisher eine Tätigkeit Gysis als Informeller Mitarbeiter der Stasi nicht habe nachweisen können.

Gregor Gysi zeigte sich gestern zufrieden und sagte, er sei zu jeder politischen Auseinandersetzung bereit und werde alle Fragen zu seiner Biographie beantworten. Er werde allerdings auch zukünftig gegen „Diffamierungen und Verleumdungen seiner Person vorgehen, egal von wem sie kämen“.

Bohley war dagegen enttäuscht über den Richterspruch: „Gysi wird nicht erreichen, daß wir, seine ehemaligen Mandanten und DDR-Bürger, unsere Erfahrungen mit ihm und der DDR-Justiz vergessen und verschweigen.“ Der PDS-Politiker gehe „ohne ehrliche Auseinandersetzung formal und juristisch“ vor und würge jegliche Diskussion ab. Dies seien, so Bohley, „die alten SED-Methoden“. „So lange Gregor Gysi seine Rolle verfälscht, wird er immer wieder mit neuen Dokumenten konfrontiert und zur Auseinandersetzung gezwungen werden.“

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