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„Dramatisch schlechter“

■ Bundesverfassungsgericht verhandelt Klage gegen Schiffs-Zweitregister-Gesetz

Im Streit um das bundesdeutsche zweite Schiffsregister - auch „schwarz-rot-goldenes Billigflaggenregister“ genannt – sind gestern vor dem Bundesverfassungsgericht die kontroversen Standpunkte der Bundesregierung einerseits und der klagenden Gewerkschaften ÖTV und DAG und der Küstenländer Bremen und Schleswig-Holstein andererseits aufeinandergeprallt. Regierungsvertreter verteidigten vor dem Ersten Senat das 1989 verabschiedete Zweitregister-Gesetz, mit dem die zunehmende Ausflaggung der deutschen Handelsflotte in Billigflaggenländer verhindert werden sollte. Demgegenüber sagten die Gegner, die Arbeits- und Lebensbedingungen deutscher Seeleute hätten sich „dramatisch verschlechtert“.

Der Bremer Senator für Häfen, Schiffahrt und Außenhandel, Uwe Beckmeyer, warf der Bundesregierung vor, keines der gesteckten Ziele erreicht zu haben. Der Bestand an Handelsschiffen unter deutscher Flagge habe sich vielmehr weiter verringert. Seit Verabschiedung des Zweitregister-Gesetzes sei die Zahl der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe von 950 auf 833 im Juni 1994 gesunken – trotz des Zuwachses von 130 Schiffen aus den neuen Bundesländern.

Nach dem Zweitregister-Gesetz vom 23. Mai 1989 können auf deutschen Schiffen ausländische Seeleute aus Billiglohnländern zu Heimatlohnbedingungen beschäftigt werden. Das Gericht wird seine Entscheidung voraussichtlich erst in einigen Monaten verkünden. kva

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