Klage gegen Uni-Ost-Bebauung

■ Bürgerinitiative will Siemens-Projekt vor Gericht verhindern

Nachdem der Senat am Dienstag den Bebauungsplan für den Siemens-Umzug auf das Uni-Ost-Gelände beschlossen hat, geht die Auseinandersetzung mit der Bürgerinitiative Uni-Ost jetzt in die nächste Runde. BI-Sprecher Gerold Janssen kündigte gestern ein Normenkontrollverfahren an, falls auch die Bürgerschaft dem Bebauungsplan zustimmt. Die Entscheidung ist in der Dezember-Sitzung des Parlaments vorgesehen.

Mit einem Normenkontroll-Verfahren kann ein Anwohner des Uni-Ost-Geländes vor dem Oberverwaltungsgericht die Einschränkung seiner Rechte durch die zu erwartende „Veränderung des Mikroklimas“ und die unzureichende Beachtung des Naturschutzes bei den Bebauungsauflagen geltend machen. Juristisch sei dies „Neuland“, erklärte Umwelt-Anwalt Andreas Reich, der die Bürgerinitiative bereits zuvor juristisch unterstützt hatte. „Überzogene Erwartungen“ sollte man in solch einem Prozeß nicht setzen. Reich: „Der politische Weg ist meistens zu bevorzugen.“

Davon geht auch BI-Sprecher Janssen aus. Er warf gestern insbesondere den Grünen und ihrem Umweltsenator Ralf Fücks vor, „Ökologie durch Strategie“ zu ersetzen. Die mit der Bebauung von Uni-Ost für die Natur verbundenen Gefahren würden „beschönigt und vertuscht“. Ase