: Disput über genetischen Fingerabdruck beigelegt
■ Datenbanken über ethnische Gruppen sollen den Täternachweis sicherer machen
Berlin (taz) – Der seit Jahren währende Streit unter US-Wissenschaftlern um den genetischen Fingerabdruck scheint vorerst beigelegt zu sein. In einem gemeinsam verfaßten Artikel im Wissenschaftsmagazin Nature einigten sich die beiden Hauptkontrahenten Eric Lander vom Massachusetts Institute of Technology und der FBI-Experte Bruce Budowle. Ihr Fazit: Der genetische Fingerabdruck ist als Beweismittel vor Gericht „uneingeschränkt geeignet“.
Schlampige Arbeiten, falsche Ergebnisse und völlig überzogene Schlußfolgerungen der forensischen Labore hatten Lander vor einiger Zeit dazu veranlaßt, ein fünfjähriges Moratorium für den genetischen Fingerabdruck zu fordern. Im Unterschied zu der Bundesrepublik, wo dem genetischen Abgleich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nur eine „ergänzende Beweisfunktion“ zukommt, sind in den USA bereits nur auf Grundlage des genetischen Fingerabdrucks Todesurteile gefällt worden.
Künftig sollen in den USA nur noch registrierte Labore mit der genetischen Spurensuche beauftragt werden, die sich regelmäßig einer externen Qualitätskontrolle unterziehen. Bei den besonders umstrittenen statistischen Aussagen einigten sich Lander und der FBI-Experte auf ein, wie sie es nennen, „ultrakonservatives Verfahren“. In der Vergangenheit hatten die Labore ignoriert, das die untersuchten Genmuster in einzelnen Populationen gehäuft auftreten können. Als Grundlage für ihre Wahrscheinlichkeitsberechnungen zogen sie einfach deren durchschnittliche Häufigkeit in der Gesamtbevölkerung heran. Um auf der sicheren Seite zu sein, fordern die beiden Experten nun, daß künftig für die Aussage, mit welcher Wahrscheinlichkeichkeit ein Verdächtiger als Täter in Betracht kommt, jede ethnische Gruppe gesondert betrachtet werden muß. Praktisch sieht das so aus, daß für etwa fünfzehn ethnische Gruppen, die für die USA repräsentativ sind, zuerst einmal genetische Profile erstellt werden sollen, die dann für eine Aussage herangezogen werden müssen. Damit kann dann zwar die statistische Aussage verbessert werden, ein absolute Gewißheit wird es damit aber auch nicht geben. Wolfgang Löhr
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